EU-Richtlinie

Tabakhersteller scheitert mit Eilantrag

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Die EU-Tabakrichtlinie konnte am Freitag pünktlich auch in Deutschland in Kraft treten. Den Eilantrag eines Herstellers gegen "Schockfotos" auf den Schachteln und Einschränkungen bei den Zusatzstoffen wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ab.

Deutschland hatte die bereits 2014 beschlossene EU-Richtlinie erst auf den letzten Drücker umgesetzt; das Tabakerzeugnisgesetz trat am 20. Mai in Kraft. Bis dahin noch nach den alten Regelungen hergestellte Tabakprodukte dürfen noch ein weiteres Jahr verkauft werden.

Die neuen Regelungen sehen insbesondere warnende Fotos vor, auf denen durch das Rauchen verursachte Gesundheitsschäden abgebildet sind. Menthol und andere Zusatzstoffe werden verboten, wenn sie den Tabakgeschmack deutlich überlagern und einer Zigarette so einen "charakterisierenden Geschmack" geben.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte die Tabakrichtlinie am 4. Mai bestätigt. Mit seinem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht wollte ein Tabakhersteller nun die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland zumindest vorläufig stoppen.

Die Karlsruher Richter lehnten dies ab. Die Regelungen dienten dem Abbau von Markthemmnissen im EU-Binnenmarkt. Weiteres Ziel sei der Gesundheitsschutz "und damit ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel von Verfassungsrang". Dies könne Eingriffe in die Rechte der Hersteller rechtfertigen. Demgegenüber habe der Hersteller nicht nachgewiesen, dass ihm "nicht wieder gutzumachende und existenzbedrohende Schäden" drohen. (mwo)

Bundesverfassungsgericht:

Az.: 1 BvR 895/16

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Deutsche Herzstiftung

Herzbericht 2025: Impfen schützt das Herz!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie können Ärztinnen und Ärzte unter Druck die richtigen Entscheidungen treffen, Dr. Burda?

Deutsche Herzstiftung

Herzbericht 2025: Impfen schützt das Herz!

Lesetipps
Schild eines Hautarztes mit den Öffnungszeiten.

© Dr. Hans Schulz, Bergkamen

Dermatologische Komplikationen

Was tun, wenn beim Diabetes die Haut Ärger macht?

Eine Krankenpfleger analysiert das gerade aufgenommene Röntgenbild eines älteren Patienten auf einem Computermonitor.

© izusek / Getty Images / iStock

Unterschiedliche DXA-Scores wichtig

Osteoporose bei Männern: Tipps zur Diagnostik und Therapie

Äpfel und eine Flasche Apfelessig

© Sea Wave / stock.adobe.com

Kasuistik

Apfelessig-Diät verursachte Leberschädigung