Direkt zum Inhaltsbereich

Ende Januar

Tarifeinheit vor Verfassungsgericht

Gleich zwei Tage verhandelt das Bundesverfassungsgericht Ende Januar über das Tarifeinheitsgesetz.

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Auf zwei Verhandlungstage hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seine öffentliche Beratung über das umstrittene Tarifeinheitsgesetz der großen Koalition angesetzt. Prozesstermin ist am 24. und 25. Januar. Einer der Beschwerdeführer ist der Marburger Bund. Das Gesetz zur Tarifeinheit fügt eine neue Kollisionsregel in das Tarifvertragsrecht ein. Sie greift, wenn sich die Geltungsbereiche nicht inhaltsgleicher Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften in einem Betrieb überschneiden.

Dann gilt nach Paragraf 4a Absatz 2 Satz 2 des Tarifvertragsgesetzes nur der Tarifvertrag jener Gewerkschaft, die in diesem Betrieb die meisten Mitglieder hat. Welcher Tarifvertrag gilt, kann in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren geklärt werden.

Vor Verabschiedung des Gesetzes zur Tarifeinheit gab es für den Fall der Tarifkollision keine gesetzliche Regelung. Bis 2010 setzte die Rechtsprechung im Kollisionsfall im gesamten Betrieb nach dem Spezialitätsprinzip denjenigen Tarifvertrag durch, der dem Betrieb räumlich, betrieblich, fachlich und persönlich am nächsten stand.

Nach Änderung der Rechtssprechung durch das Bundesarbeitsgericht wurden seit 2010 Tarifkollisionen hingenommen; Tarifkonflikte lösten die Arbeitsgerichte in erster Linie nach dem Spezialitätsprinzip, ohne damit jedoch betriebsweite Vorrangentscheidungen zu treffen. Nach dem Tarifeinheitsgesetz gilt nun im Kollisionsfall das Mehrheitsprinzip. Mit Verfassungsbeschwerden wenden sich Berufsgruppen und Branchengewerkschaften, ein Spitzenverband sowie ein Gewerkschaftsmitglied insbesondere gegen die Kollisionsregel sowie die Regelungen zum Beschlussverfahren. Die Beschwerdeführer rügen vor allem, dass in ihre Koalitionsfreiheit eingegriffen werde, weil insbesondere das Recht beeinträchtigt werde, effektiv wirkende Tarifverträge abzuschließen. (HL)

Az.: 1 BvR 1571/15, 1 BvR 1588/15, 1 BvR 2883/15, 1 BvR 1043/16, 1 BvR 1477/16

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Elternzeit, Krankheitsvertretung und Co.

Befristete Arbeitsverträge: Welche Fehler Sie vermeiden sollten

Ernährungsberatung

Schilddrüse: Vegane Ernährung verschärft Jodmangel

Übergriffiges Verhalten im Gesundheitswesen

Medizinstudentin zu sexueller Belästigung: „Ich möchte beim Ärztetag nicht mit ,Hase‘ angesprochen werden“

Lesetipps
Ein Stapel mit vielen Büchern

© Frank Rumpenhorst/dpa

State-of-the-Art

Was in den Praxisempfehlungen und Leitlinien der DDG neu ist

Blick über die Schulter eines Trompeters, der ein Konzert spielt.

© Kitreel / Stock.adobe.com

Vielfalt der Musikermedizin

Ihr Patient ist Musiker? Was dann relevant werden könnte