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Richter kippen „absurde“ Regelung

Tschechisches Verfassungsgericht stärkt Rechte von Hebammen

In Tschechien dürfen Frauen allein zu Hause gebären – aber nicht mithilfe einer Hebamme. Das sei absurd, urteilen nun die Verfassungsrichter des EU-Mitgliedstaats und fordern eine Neuregelung.

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Hebamme wiegt ein Baby.

Bisher drohte Hebammen in Tschechien ein Bußgeld, wenn sie eine Geburt begleiten, die nicht im Krankenhaus stattfindet. Das Verfassungsgericht im Nachbarland hat das als „absurd“ bezeichnet.

© Julian Stratenschulte/dpa

Brünn. Das Verfassungsgericht in Tschechien hat die Rechte von Hebammen gestärkt und entschieden, dass sie Hausgeburten begleiten dürfen. Die bisherige Praxis kritisierten die Richter mit Sitz in Brünn (Brno) als absurd. Denn obwohl Hausgeburten gesetzlich nicht verboten seien, würden Hebammen gehindert, Gebärende dabei zu betreuen. Ihnen drohe derzeit ein Bußgeld von bis zu umgerechnet knapp 40.000 Euro, wenn die Geburt nicht in einem Krankenhaus stattfindet. Die Richter forderten das Gesundheitsministerium zu einer Neuregelung auf.

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„Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum Schwangere nicht die Dienste einer auf dem Gebiet der Geburtshilfe fachlich ausgebildeten Person nutzen können sollten“, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Richter verwiesen darauf, dass die Wahl des Ortes und der Umstände der Geburt unter den Schutz der geistigen und körperlichen Unversehrtheit der Frauen falle. Die Geburt sei ein „einzigartiger und sensibler Moment“ in ihrem Leben.

Zugleich entschied das Gericht, dass die Geburtshilfe bei einer Hausgeburt keine Gesundheitsleistung sei, die von den gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden müsse. Die tschechische Liga der Menschenrechte begrüßte das Urteil als einen Durchbruch, der neue Möglichkeiten für werdende Mütter eröffne. Im Nachbarland Deutschland haben Frauen das Recht auf eine freie Wahl des Geburtsorts. Hebammen dürfen eine Geburt alleine begleiten, solange keine medizinischen Komplikationen auftreten. (dpa)

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