Richter kippen „absurde“ Regelung

Tschechisches Verfassungsgericht stärkt Rechte von Hebammen

In Tschechien dürfen Frauen allein zu Hause gebären – aber nicht mithilfe einer Hebamme. Das sei absurd, urteilen nun die Verfassungsrichter des EU-Mitgliedstaats und fordern eine Neuregelung.

Veröffentlicht:
Hebamme wiegt ein Baby.

Bisher drohte Hebammen in Tschechien ein Bußgeld, wenn sie eine Geburt begleiten, die nicht im Krankenhaus stattfindet. Das Verfassungsgericht im Nachbarland hat das als „absurd“ bezeichnet.

© Julian Stratenschulte/dpa

Brünn. Das Verfassungsgericht in Tschechien hat die Rechte von Hebammen gestärkt und entschieden, dass sie Hausgeburten begleiten dürfen. Die bisherige Praxis kritisierten die Richter mit Sitz in Brünn (Brno) als absurd. Denn obwohl Hausgeburten gesetzlich nicht verboten seien, würden Hebammen gehindert, Gebärende dabei zu betreuen. Ihnen drohe derzeit ein Bußgeld von bis zu umgerechnet knapp 40.000 Euro, wenn die Geburt nicht in einem Krankenhaus stattfindet. Die Richter forderten das Gesundheitsministerium zu einer Neuregelung auf.

Lesen sie auch

„Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum Schwangere nicht die Dienste einer auf dem Gebiet der Geburtshilfe fachlich ausgebildeten Person nutzen können sollten“, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Richter verwiesen darauf, dass die Wahl des Ortes und der Umstände der Geburt unter den Schutz der geistigen und körperlichen Unversehrtheit der Frauen falle. Die Geburt sei ein „einzigartiger und sensibler Moment“ in ihrem Leben.

Zugleich entschied das Gericht, dass die Geburtshilfe bei einer Hausgeburt keine Gesundheitsleistung sei, die von den gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden müsse. Die tschechische Liga der Menschenrechte begrüßte das Urteil als einen Durchbruch, der neue Möglichkeiten für werdende Mütter eröffne. Im Nachbarland Deutschland haben Frauen das Recht auf eine freie Wahl des Geburtsorts. Hebammen dürfen eine Geburt alleine begleiten, solange keine medizinischen Komplikationen auftreten. (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Programm verlängert

HPV-Impfung: Kehrtwende in Österreich

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

© David Pereiras | iStock (Symboldbild mit Fotomodell)

Dermatomykosen

Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

© Irina Tiumentseva | iStock

Onychomykosen

Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Ein Medikament unter vielen, das wenigen hilft? 2400 Wirkstoff-Kandidaten in der EU haben den Orphan-Drug-Status.

© artisteer / Getty Images / iStock

Wirkstoff-Kandidaten mit Orphan-Drug-Status

Orphan Drugs – Risiken für ein Modell

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Ein junges Mädchen wird geimpft – gegen HPV? (Symbolbild mit Fotomodellen)

© milanmarkovic78 / stock.adobe.com

Vision Zero Onkologie

Die Elimination des Zervixkarzinoms

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Chronobiologisch sinnvoll

Deshalb gehören Glukokortikoide in die Morgenmedikation

Kniegelenk

Neue Gonarthrose-Leitlinie setzt mehr auf Eigeninitiative

Lesetipps
Was ist bei Impfungen von Menschen mit Erdnussallergie zu beachten?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Was ist bei Impfungen von Menschen mit Erdnussallergie zu beachten?

Lungenkrebs in der mikroskopischen Ansicht – zumindest stellt sich so die KI erkranktes Lungengewebe vor.

© Curie / stock.adobe.com / Generated by AI

Datenanalyse

NSCLC in Deutschland: Wer wann wie schwer erkrankt