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GBA-Stellungnahme

Über 27 Millionen Bürger sollen Anspruch auf FFP-2-Masken haben

Der GBA legt eine Empfehlung vor, welche Gruppen mit FFP-2-Masken zu deutlich vergünstigten Preisen ausgestattet werden sollen.

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Junge Frau mit FFP-2-Maske. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine ganze Reihe von Risikogruppen identifiziert, die mit FFP-2-Masken ausgestattet werden sollen. (Symbolbild)

Junge Frau mit FFP-2-Maske. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine ganze Reihe von Risikogruppen identifiziert, die mit FFP-2-Masken ausgestattet werden sollen. (Symbolbild)

© zigres / stock.adobe.com

Berlin. Die Pläne für eine vergünstigte Abgabe von FFP-2-Schutzmasken für vom Coronavirus besonders gefährdete Menschen nehmen Gestalt an. In einer vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) erbetenen Stellungnahme hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) konkretisiert, welche Bevölkerungsgruppen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder gar tödlichen Verlauf nach einer SARS-CoV-2-Infektion tragen und deshalb mit FFP-2-Masken ausgestattet werden sollen.

Demnach geht der GBA von insgesamt 27,35 Millionen Bundesbürgern aus, die ein erhöhtes Gesundheitsrisiko nach einer Corona-Infektion haben. Da das Risiko für einen schweren Verlauf ab einem Alter von 60 Jahren „sprunghaft“ steige, machten die über 60-Jährigen die mit Abstand größte Gruppe (etwa 23,7 Millionen Personen) unter den Anspruchsberechtigten aus, heißt es in der Stellungnahme.

Systematische Reviews zu Risikofaktoren

Als weitere Risikogruppen kämen rund 1,2 Millionen Bundesbürger mit einem Diabetes Typ-2 sowie etwa 1, 5 Millionen COPD/Asthma-Patienten unter 60 Jahren hinzu, schreibt der GBA. Als anspruchsberechtigt sollten ferner rund 200 .000 Frauen mit Risikoschwangerschaften sowie 250 .000 Patienten mit Herzinsuffizienz unter 60 Jahren gelten.

Patienten mit zerebrovaskulären Erkrankungen (200 .000), Krebserkrankte unter Therapie (165 .000) sowie Patienten nach einer Organtransplantation (50 .000) und Menschen mit Niereninsuffizienz (80 .000) könnten ebenfalls als Risikogruppen gelten.

Der Empfehlung liege eine Bewertung der in einer orientierenden Recherche von systematischen Reviews zu Risikofaktoren für einen schweren Verlauf nach einer Corona-Infektion zugrunde, betont der GBA. Zusätzlich seien Informationen des Robert Koch-lnstituts (RKI) sowie Ergebnisse und Informationen internationaler Einrichtungen eingeholt worden.

15 FFP-2-Masken pro Risikoperson

Zur Quantifizierung des Risikos sei in Übereinstimmung mit dem Vorgehen internationaler Einrichtungen eine Klassifizierung in „mäßig erhöhtes Risiko“, „deutlich erhöhtes Risiko“ sowie „stark erhöhtes Risiko“ gewählt worden. Als relevante Endpunkte seien Mortalität, Krankenhauseinweisung, Intensivstationspflicht und Beatmungspflicht identifiziert worden.

Die Stellungnahme des GBA soll nun Grundlage für eine Verordnung sein, mit der Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die konkrete Umsetzung der Abgabe der Masken regeln will. Laut einem Beschluss von Bund und Ländern sollen pro Person insgesamt 15 FFP-2-Masken – also rechnerisch eine pro Winterwoche – gegen „eine geringe Eigenbeteiligung“ abgegeben werden. (hom)

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