Vor erster Lesung im Bundestag

Uniklinika: Mit Digitalgesetzen lassen sich entscheidende Weichen stellen

Lauterbachs zwei Digitalgesetze erreichen den Bundestag. Nach Ansicht des Verbands der Universitätsklinka (VUD) könnten die Pläne den dringend nötigen Schub für die Digitalisierung in Gang setzen.

Veröffentlicht:

Berlin. Deutschlands Universitätsklinika erwarten von den geplanten Digitalgesetzen der Bundesregierung „entscheidende“ Weichenstellungen für die Patientenversorgung. „Die Digitalisierung im Gesundheitswesen wird dadurch einen dringend erforderlichen Schub erhalten“, sagte VUD-Generalsekretär Jens Bussmann der Ärzte Zeitung am Donnerstag.

„Klar ist: Von der zielgerichteten und schnellen Umsetzung beider Gesetze werden die Patientinnen und Patienten sowie der Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland profitieren“, zeigte sich Bussmann überzeugt. Die Kultur des Datenschutzes werde sich ein Stück weit hin zu einer „Kultur der Datensicherheit“ entwickeln.

„Kultur das Datensicherheit“

Die Forschung gehört neben Versorgung und Lehre zu den drei Standbeinen der bundesweit rund 30 Uniklinika. Laut Statistischem Bundesamt versorgen die Häuser rund zwei Millionen Patienten pro Jahr stationär, was etwa zehn Prozent aller Krankenhausbehandlungen entspricht. Hinzu kommen laut VUD rund zwölf Millionen ambulante Fälle pro Jahr.

Der Bundestag berät heute in erster Lesung über die von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingebrachten Entwürfe für ein Digital-Gesetz sowie das Gesundheitsdatennutzungsgesetz, kurz GDNG. Das Digital-Gesetz regelt unter anderem die flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab Januar 2025 sowie die verbindlich Einführung des E-Rezepts ab 2024.

Großer Datenschatz in Sicht

Die ePA soll an eine Opt-out-Regelung geknüpft sein – dabei sind Versicherte automatisch in der Akte „drin“, sofern sie nicht aktiv widersprechen. In der Akte sollen schrittweise Daten etwa zur Medikation sowie Bild- und Labordaten angelegt werden. Dies soll Ärztinnen und Ärzten einen besseren Überblick verschaffen und Doppel- und Mehrfachuntersuchungen vermeiden helfen.

Mit dem Datennutzungsgesetz sollen Gesundheitsdaten schneller und effektiver in anonymisierter Form für Forschungszwecke genutzt werden können – auch die in der ePA enthaltenen Informationen. Auch hierfür ist ein Opt-out-Verfahren geplant.

VUD-Generalsekretär Bussmann betonte, „ePA mit Opt-Out“ eröffne Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, über ihre Behandlungsdaten selbst zu bestimmen. Für die Forschung stellten die in Zukunft umfassend verfügbaren Daten „einen großen Schatz“ dar, an den die Universitätsmedizin hohe Erwartungen knüpfe. (hom)

Mehr zum Thema

Geringere Komplikationsrate

Duodenopankreatektomie: Frühe Entfernung der Drainage von Vorteil

Das könnte Sie auch interessieren
Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

© Janssen-Cilag GmbH

Video

Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

Höhen- oder Sturzflug?

© oatawa / stock.adobe.com

Zukunft Gesundheitswesen

Höhen- oder Sturzflug?

Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Digitalisierung

Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

Verschiedene Gesichter

© Robert Kneschke / stock.adobe.com / generated with AI

Seltene Erkrankungen

GestaltMatcher – Per Gesichtsanalyse zur Orphan Disease-Diagnose

Künstliche Intelligenz gilt auch in der Medizin als Schlüsseltechnologie, mit deren Hilfe zum Beispiel onkologische Erkrankungen stärker personalisiert adressiert werden könnten.

© Kanisorn / stock.adobe.com

EFI-Jahresgutachten 2024 übergeben

KI: Harter Wettbewerb auch in der Medizin

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Nierenkomplikationen

DOAK von Vorteil bei Vorhofflimmern und Niereninsuffizienz

Lesetipps
Das Maximum in Europa für die Facharztweiterbildung seien fünf Jahre, das Minimum drei Jahre. „Nur so als Überlegung, ob und wo man reduzieren könnte“, sagte Prof. Henrik Herrmann (links), der zusammen mit Dr. Johannes Albert Gehle (rechts) den Vorsitz der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer innehat.

Beschluss des 128. Ärztetags

Die ärztliche Weiterbildung soll schlanker werden