Union macht Druck bei Reform für Ärzte

Nicht auf die lange Bank schieben - aus Sicht der Unions-Gesundheitspolitiker zeichnet sich bereits heute Regelungsbedarf für die ärztliche Vergütungssystematik ab.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

BERLIN. Der Koalitionsvertrag verpflichtet das Bundesgesundheitsministerium, die Resultate der Honorarreform zu überprüfen. Die Arbeit steht im Moment jedoch still - das BMG wartet auf aussagekräftige Daten von der KBV, und die lassen auf sich warten.

Wie sollen die Honorare gerechter verteilt werden? © ill

Wie sollen die Honorare gerechter verteilt werden? © ill

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In einem Papier, das der Klausurtagung der Arbeitsgruppe Gesundheit vorgelegt wurde, skizzieren die CDU-Gesundheitspolitiker Rudolf Henke, Rolf Koschorrek, Maria Michalk und Jens Spahn allerdings Regelungsbedarf.

Danach sollen die Regelleistungsvolumina so ausgestaltet werden, dass die medizinische Grundversorgung ausreichend gesichert ist. Ferner sollen RLV nicht durch extrabudgetäre Leistungen gemindert werden können. Dies entspricht auch Plänen des Bewertungsausschusses, die kurz vor der Verabschiedung stehen.

Außerdem soll die reale Morbidität im ambulanten Leistungsgeschehen erhoben werden. Das muss in Codierrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt werden.

Vorübergehend - solange es bei der Messung der Morbidität als Basis der Gesamtvergütung zu Verwerfungen und Fehlmessungen und somit zu nicht gerechtfertigten Ausgabensteigerungen für die Krankenkassen kommen kann - soll in einer zweijährigen Konvergenzphase der Steigerungsfaktor für die Vergütung durch demografische und diagnosebezogene Kriterien ermittelt werden.

Mehr Verbindlichkeit mahnen die Unions-Gesundheitspolitiker für das Reglement bei der Delegation ärztlicher Leistungen an. Sie kritisieren, dass es auch nach fast zwei Jahren noch keine Richtlinie des Bundesausschusses für Modellvorhaben gibt. Vorgeschlagen wird,

  • dem GBA eine Frist zu setzen und das BMG zu einer Ersatzvornahme zu ermächtigen,
  • eine zeitnahe Evaluation für Modellvorhaben vorzusehen, deren Ergebnisse Grundlage für eine gesetzliche Gestaltung der Delegationsmöglichkeiten sein können
  • und schließlich dem Bewertungsausschuss den Auftrag zu geben, eine angemessene Vergütung für delegierbare Leistungen zu regeln.

Schließlich streben die Unionspolitiker die Stärkung der Hausärzte in den KVen an. Zum einen sollen die Budgets für Haus- und Fachärzte dauerhaft getrennt werden. Ferner soll es dreiköpfige KV-Vorstände geben: einen Vorstand, den die Hausärzte der VV wählen, einen, den die Fachärzte wählen, und schließlich den Vorsitzenden, der von allen Mitgliedern der Vertreterversammlung bestimmt wird.

Rösler: "Wir brauchen die Honorardaten am besten gestern!"

FREIBURG (dpa). Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) wirft der KBV vor, wichtige Daten über die Vergütung der etwa 130 000 niedergelassenen Kassenärzte zurückzuhalten. Bis heute habe er von der KBV keine Daten über die genauen Auswirkungen der Reform der Ärzte-Honorare bekommen, kritisierte Rösler in der "Badischen Zeitung" (Dienstag). Diese seien aber aufgrund einer Festlegung der großen Koalition bis zum 15. November 2009 fällig gewesen.

"Die Auswirkungen der Honorarreform sind bisher eine "black box", bei der niemand weiß, was wann aufgrund welcher Leistung bei welchem Arzt ankommt", sagte Rösler. Es gebe Hinweise, dass die Honorarreform bei einzelnen Facharztgruppen gravierende und von niemandem beabsichtigte Schwierigkeiten auslöse. Einige Praxen könnten dadurch in Existenzgefahr geraten. Deshalb brauche sein Ministerium die Daten "am besten gestern. Es ist jetzt dringend Eile geboten."

Lesen Sie dazu auch: Union will Ende der Pauschal-Vergütung

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Kommentare
Dr. Johann Hecker 16.03.201019:21 Uhr

Den Mangel den die KBV zu verantworten hat, will sie ihn vertuschen?

Durch die Einführung von viel zu kleinen RLV, kommt es in der Regel bei allen Patienten mit einem erhöhten Versorgungsbedarf zu einer regelrechten Mangelversorgung, aufgrund des Honorarmangels.

Durch die Einführung von Billigpreisen bei Narkosen die nach Kapitel 5 abgerechnet werden müssen, kommt es bei Kindern, Behinderten und Dementen, die diese Leistungen als Kassenleistung in Anspruch nehmen müssen, zu einer durch die KBV, vorsätzlich und bewußt gegen alle Vorwarnungen installierten Mangelversorgung.

Die UN-Konvention, für die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird von der KBV, durch ihre Zweipreisepolitik im Narkose-Honorar-Bereich, mit Füßen getreten.

Wann wird die Politik handeln, um diese Schande zu beenden. Die KBV hat die Einsicht in ihre eigenen Fehlleistungen schon lange verloren.

Auch die von der KBV geplante weitere Leistungseinschränkung von sogenannten freien Leistungen und somit auch bei Kapitel 5 Narkosen, zum 01.07.2010, wird die Diskriminierung von Behinderten weiter verschärfen und zu einer weiteren Verschlechterung der Versorgungssituation führen.

Ich appeliere hier öffentlich an den Behindertenbeauftragten der Bundesregierung Herrn Hüppe und an den Patientenbeauftragten Herrn Zöller, denen diese von der KBV eingeleiteten Fehlentwicklungen bereits hinreichend bekannt gemacht wurden, zu handeln.

Dr. Johann Hecker

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