Union plant harte Einschnitte für forschende Hersteller

BERLIN (HL). Wesentlich härter als Bundesgesundheitsminister Rösler (FDP) will die Union in die Preispolitik der forschenden Arzneimittelhersteller eingreifen. Der Plan: Die Kassen sollen ein Nachfragemonopol erhalten, Hersteller werden in Regress genommen, wenn eine Kosten-Nutzen-Analyse zeigt, dass der Preis eines Arzneimittel nicht gerechtfertigt war.

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Die Union will künftig von Pharmafirmen Geld zurück, wenn der Arzneimittelpreis zu hoch angesetzt war. © bilderbox / fotolia.com

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Das geht aus einem am Wochenende bekannt gewordenen Papier der Gesundheitsexperten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hervor. Sie gehen mit ihren Eingriffen in die Preispolitik der forschenden Hersteller wesentlich weiter als Rösler.

Rösler setzt primär auf dezentrale Preisverhandlungen zwischen Herstellern und einzelnen Kassen. Bleiben diese erfolglos, gibt es als Alternative eine Kosten-Nutzen-Bewertung, an dessen Ende ein Höchstbetrag stehen kann. Ferner soll es ein Preismoratorium geben; ein erhöhter Zwangsrabatt wird erwogen. An den Rabattverträgen, die die Generika-Industrie besonders unter Druck setzen, will Rösler festhalten.

Die Union will deutlich härter in die Preispolitik innovativer Hersteller eingreifen und dabei die Krankenkassen mit Monopolmacht ausstatten. 

Die Pläne im einzelnen:

  • Sehr zügig soll ein Preisstopp für alle Arzneimittel verhängt werden.
  • Der für Arzneimittel ohne Festbetrag geltende gesetzliche Rabatt von sechs Prozent soll ab 2011 für drei Jahre auf 16 Prozent erhöht werden. Einen solchen Eingriff hatte es bereits unter Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) 2003 gegeben, allerdings begrenzt auf ein Jahr.
  • Ein internationaler Preisvergleich soll dazu führen, dass die Preise für innovative Produkte nicht teurer als im Ausland sind.
  • Preisverhandlungen sollen nicht dezentral zwischen Hersteller und einzelnen Kassen, sondern zwischen dem Hersteller und dem GKV-Spitzenverband geführt werden, der dann ein Nachfragemonopol hätte.
  • Alternativ kann sich der Hersteller für eine Kosten-Nutzen-Bewertung entscheiden; zunächst könnte er den Preis autonom festsetzen und bekäme ihn erstattet. Bestätigt sich in der Evaluation der vom Hersteller behauptete Nutzenvorteil, so bekommt er einen Preis am oberen Rand des Bewertungsspektrums. Ist der Nutzen niedriger, setzen die Kassen einen Betrag fest - für die Differenz wird der Hersteller regresspflichtig.
  • Analogarzneimittel sollen schneller einen Festbetrag bekommen.
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