Patientendaten

Union und SPD uneins über Zugriffsrechte für die Forschung

Wer darf was mit den Patientendaten anfangen? Dem Bundestag stehen leidenschaftliche Debatten um das Patientendaten-Schutzgesetz bevor.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Für den CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge ist es an der „Realität unseres Wissenschafts-und Forschungsstandortes vorbei gedacht“, dass die Industrie keinen Zugriff auf Daten aus dem Forschungsdatenzentrum erhalten soll.

Für den CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge ist es an der „Realität unseres Wissenschafts-und Forschungsstandortes vorbei gedacht“, dass die Industrie keinen Zugriff auf Daten aus dem Forschungsdatenzentrum erhalten soll.

© foto2press / dpa

Berlin. Beim Patientendatenschutzgesetz gehen Union und SPD auf Konfrontationskurs. „Einen Zugang für forschende Pharmaunternehmen zum Forschungsdatenzentrum wird es mit uns nicht geben“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Sabine Dittmar am Mittwoch der „Ärzte Zeitung“.

Tags zuvor hatte die AG Gesundheit der Unionsfraktion ein Positionspapier zur Diskussion gestellt, in dem sie ein Antragsrecht in Deutschland ansässiger forschender Pharma- und Medizintechnikunternehmen beim Forschungsdatenzentrum als perspektivisch vorstellbar bezeichnet.

Freudige Zustimmung bei SPD nicht garantiert

Hinter dem Papier stehen die Fachpolitiker für Gesundheit sowie für Bildung und Forschung von CDU und CSU. Dass es in der SPD nicht in jedem Punkt auf freudige Zustimmung stoßen würde, war den Autoren wohl klar. „Denkbar ist, sofern unser Koalitionspartner zustimmt, in diesem Gesetz bei Fragen der Datenfreigabe und des Zugangs zum Forschungsdatenzentrum neue Fortschritte zu erzielen“, sagte der Berichterstatter für Digitalisierung der Unionsfraktion Tino Sorge dementsprechend zurückhaltend der „Ärzte Zeitung“.

Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz hat die Koalition eine Infrastruktur für eine bessere Nutzung der bei den Kassen schlummernden Datenschätze geschaffen. Dafür soll beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) das Forschungsdatenzentrum eingerichtet werden. Anträge auf wissenschaftliche Nutzung der Daten darf eine Reihe eigens im SGB V (Paragraf 303 e) aufgeführter Organisationen stellen, darunter auch die der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.

„Das ist an der Realität vorbeigedacht“

Die forschende Industrie bleibt jedoch ausgeschlossen. Für die Unionspolitiker ist das „an der Realität unseres Wissenschafts-und Forschungsstandortes vorbei gedacht“. Schließlich würden 90 Prozent aller klinischen Studien von Unternehmen der Gesundheitswirtschaft angestoßen, heißt es in dem Positionspapier. „Dieses Potenzial kategorisch auszuschließen, wäre völlig weltfremd“, sagt Tino Sorge.

Als Medizinerin kenne sie den Stellenwert der Daten für den Erfolg der Behandlung und die Forschung, sagte Hausärztin Dittmar dieser Zeitung. Für sie sei aber auch klar, dass der Patient jederzeit Herr seiner persönlichen Daten sein müsse. Darüber und über viele andere Detailfragen im Patientendatenschutzgesetz werde sie leidenschaftlich diskutieren, auch wenn es in den nun anstehenden Berichterstattergesprächen „ans Eingemachte“ gehe.

Unvollständige Patientendaten als Problem

Zu den Detailfragen gehören auch Aspekte der Patientensouveränität. Nach der Anhörung zum Entwurf des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) am Mittwochnachmittag hat der CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß vor unvollständigen Patientendaten gewarnt. „Wir müssen die Patienten darauf hinweisen, dass sie nur dann mit einer optimalen Behandlung rechnen können, wenn ihr Arzt wirklich alle Daten einsehen kann“, sagte Krauß.

Der Gesetzentwurf räumt den Patienten das Recht ein, Daten aus der elektronischen Patientenakte zu löschen. Das sei richtig, merkte Krauß an. Allerdings sollten Patienten klar auf die Nachteile einer unvollständigen Akte hingewiesen werden. Die reichten bis hin zur Verordnung einer fehlerhaften Therapie aufgrund unvollständiger Datengrundlagen. Für Ärzte wiederum sei eine lückenhafte elektronische Akte unzuverlässig und aus juristischer Sicht unbrauchbar.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesetzesvorhaben der Koalition

Primärarztsystem: „Das kann von uns aus morgen starten“

Angebot an Hausarztpraxen und Patienten

Neue Regionen für dermatologisches Telekonsil in Sachsen

Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Studie in Hausarztpraxen

Welche Herzgeräusche geben Anlass zur Besorgnis?

Was, wann und wie?

EGFR-mutiertes NSCLC: Was für Diagnostik und Therapie wichtig ist

Lesetipps
Medikamenten Rezept auf dem Schreibtisch einer Arzt Praxis

© Henrik Dolle / stock.adobe.com

Langfinger unterwegs

KV Sachsen warnt vor Rezeptdiebstählen in Arztpraxen

Ein Vorteil bei ärztlichen Patientinnen und Patienten: Die Kommunikation läuft direkter. (Motiv mit Fotomodellen)

© contrastwerkstatt / stock.adobe.com

Berufsrecht

Kollegen als Patienten? Was das fürs Honorar bedeutet