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Whistleblower

Union will Hinweisgeberschutzgesetz in den Vermittlungsausschuss bringen

Veröffentlicht:

Berlin. Die Unionsfraktion im Bundestag will den Vermittlungsausschuss anzurufen, um eine Einigung zum Hinweisgeberschutzgesetz zu erzielen. Das meldet am Mittwoch der Parlamentspressedienst.

Die Länder mit Regierungsbeteiligung von CDU oder CSU hatten Mitte Februar den vom Bundestag im Dezember verabschiedeten Gesetzentwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes im Bundesrat durchfallen lassen.

Mitte März war angekündigt worden, dass die Ampel-Parteien das Gesetz in eine zustimmungsfreie Version – von dessen Anwendungsbereich unter anderem Länderbeamte ausgenommen werden – und eine spätere, zustimmungspflichtige Ergänzung aufspalten wollen.

Dagegen beantragen die Unionsabgeordneten nun die EIiberufung des Vermittlungsausschusses mit der Begründung, dass die geplante Aufspaltung des Gesetzentwurfes „verfassungsrechtlich bedenklich“ sei. Wann darüber entschieden wird, ist offen. Der Antrag sowie die beiden Gesetzentwürfe der Koalition seien „vergangene Woche kurzfristig von der Tagesordnung des Plenum abgesetzt worden“, heißt es. (cw)

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