Abruptio

Union will an Werbeverbot festhalten

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Unionsfraktion im Bundestag hält am Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche fest. Die Fraktion beschloss am Dienstag, in keine Gespräche mit anderen Fraktionen einzutreten, die eine Änderung des Paragrafen 219a zum Ziel hätten. Man wolle unter allen Umständen an der geltenden Gesetzeslage festhalten, hieß es.

Begründet wurde der Beschluss mit Wertefragen und dem Schutz des ungeborenen Lebens. Frauen könnten sich dennoch weiter über den Abbruch von Schwangerschaften informieren. Paragraf 219a Strafgesetzbuch sieht bis zu zwei Jahre Gefängnis vor, wenn jemand "Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs" öffentlich anbietet oder anpreist. FDP, Linke und Grüne haben Gesetzentwürfe eingebracht, die diese Regelung abschaffen oder abschwächen sollen.(dpa)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Knappe ärztliche und Pflege-Ressourcen

Wie die Peritonealdialyse die Personalprobleme lindern könnte

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Alternatives Versorgungsmodell

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Lesetipps
Frühgeborenes Baby schlafend im Inkubator auf der Intensivstation mit angeschlossenen Überwachungskabeln.

© Toshi Photography / stock.adobe.com

Frühgeburt

Frühgeborene: Was bringen Probiotika?

Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus