Unverständnis über Stalking-Urteil

Jahrelang vom ehemaligen Partner bedroht, aber es gibt dennoch keine Opferentschädigung - auch nicht vom Staat. So hat es das BSG geurteilt, und damit eine reihe Fragen aufgeworfen.

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KASSEL/MAINZ (mwo). Als "ein dem Opferschutzgedanken abträgliches Signal" kritisiert die bundesweite Opferschutzorganisation Weißer Ring das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zum Stalking.

Sprecher Helmut Rüster forderte Gesellschaft und Gesetzgeber zum "Umdenken" auf: Opferschutz dürfe nicht länger aus der Perspektive der Täter betrieben werden.

Das BSG hatte am vergangenen Donnerstag die Klage einer Frau auf Opferentschädigung abgewiesen, die über Jahre von ihrem Ex-Partner belästigt, bedroht und verfolgt worden war. Als Folge ist sie schwer traumatisiert, erwerbsunfähig und schwerbehindert mit einem Grad von 50 Prozent.

Das Landessozialgericht Celle hatte der Frau noch eine Entschädigung zugesprochen. Das BSG betonte nun jedoch, Voraussetzung für eine Entschädigung sei laut Gesetz einer "tätlicher Angriff".

"Dafür ist grundsätzlich eine in feindlicher Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende gewaltsame Einwirkung erforderlich." Je geringer dabei die körperliche Kraftanwendung sei, desto mehr komme es auf "eine Gefahr für Leib oder Leben des Opfers" an.

Die Drohung mit Gewalt sei "nur dann als tätlicher Angriff anzusehen, wenn die Gewaltanwendung unmittelbar bevorsteht". Die rein psychische Einwirkung auf das Opfer reiche nicht aus.

Seit 2007 ist Stalking strafbar. Nach Angaben des Weißen Rings weist die Kriminalstatistik 2009 28 500 polizeilich gemeldete Fälle von "Nachstellung" aus. In den Folgen bestehe dabei meist kein Unterschied gegenüber dem Angriff mit einer Waffe.

Die Gesellschaft müsse die Opfer endlich ganzheitlich sehen und auch die psychischen Folgen einer Straftat angemessen berücksichtigen, forderte Rüster. Die Ärzte forderte er zu Sensibilität und Gesprächsbereitschaft auf.

Az.: B 9 VG 2/10 R

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Psychoterror ist Gewalt

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