Verantwortung für Innovation
Bei der jetzt anstehenden Reform der Arzneimittelversorgung für Kassenpatienten geht es um mehr als nur um Geld. Die alles in allem gar nicht so dramatische Ausgabenentwicklung - tatsächlich geht deren Dynamik eher zurück - ist nur ein äußerer Anlass für gesetzgeberische Initiative.
Wichtig für Patienten ist es, den im internationalen Vergleich einmaligen Vorteil zu retten, dass Arzneimittelinnovationen prinzipiell unmittelbar nach ihrer Zulassung eingesetzt werden können. Das muss auch das Interesse der Ärzte sein - der Klinikärzte wie der Vertragsärzte gleichermaßen.
Der zweite Punkt ist: Ärzten muss die Angst vor Innovation genommen werden. Die ist entstanden, weil den Ärzten - rechtlich, aber vor allem psychologisch - die wirtschaftliche Verantwortung aufgebürdet worden ist. Die Rolle des Arztes muss wieder auf seine medizinische Kompetenz zurückgeführt werden. Und die muss durch bessere Information systematischer vor allem auch durch Erkenntnisse aus der Versorgungsforschung aufgerüstet werden.
Der dritte Punkt: Mehr Verantwortung müssen Hersteller und Krankenkassen übernehmen. Die gegenwärtig bekannten Ideen aus dem Gesundheitsministerium und der Unionsarbeitsgruppe Gesundheit zielen darauf ab, eine produktive Spannung zwischen dezentralen Vertragslösungen und zentraler Kosten-Nutzen-Bewertung mit einem Erstattungshöchstbetrag herzustellen. Das erscheint vernünftig angesichts der ernüchternden Erfahrungen mit dem IQWiG.
Dass die Krankenkassen die von Minister Rösler ins Spiel gebrachte Präponderanz von Direktverträgen zurückhaltend bis ablehnend kommentieren, darf nicht verwundern: Vertragspolitik erfordert Managementqualifikation und mehr Verantwortung, die bislang auf eine für Versicherte und Patienten nicht erreichbare Ebene delegiert war, vor allem den Bundesausschuss.
Ärzteorganisationen, vor allem die KBV, können und müssen den politischen Willensbildungsprozess konstruktiv begleiten: In der Vertragspolitik von Kassen und Herstellern muss die Option vorhanden sein, dass Ärzte dabei Partner sind. Und dass dabei die Therapieautonomie des Arztes gewahrt bleibt.
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