Verantwortung für Innovation

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

Bei der jetzt anstehenden Reform der Arzneimittelversorgung für Kassenpatienten geht es um mehr als nur um Geld. Die alles in allem gar nicht so dramatische Ausgabenentwicklung - tatsächlich geht deren Dynamik eher zurück - ist nur ein äußerer Anlass für gesetzgeberische Initiative.

Wichtig für Patienten ist es, den im internationalen Vergleich einmaligen Vorteil zu retten, dass Arzneimittelinnovationen prinzipiell unmittelbar nach ihrer Zulassung eingesetzt werden können. Das muss auch das Interesse der Ärzte sein - der Klinikärzte wie der Vertragsärzte gleichermaßen.

Der zweite Punkt ist: Ärzten muss die Angst vor Innovation genommen werden. Die ist entstanden, weil den Ärzten - rechtlich, aber vor allem psychologisch - die wirtschaftliche Verantwortung aufgebürdet worden ist. Die Rolle des Arztes muss wieder auf seine medizinische Kompetenz zurückgeführt werden. Und die muss durch bessere Information systematischer vor allem auch durch Erkenntnisse aus der Versorgungsforschung aufgerüstet werden.

Der dritte Punkt: Mehr Verantwortung müssen Hersteller und Krankenkassen übernehmen. Die gegenwärtig bekannten Ideen aus dem Gesundheitsministerium und der Unionsarbeitsgruppe Gesundheit zielen darauf ab, eine produktive Spannung zwischen dezentralen Vertragslösungen und zentraler Kosten-Nutzen-Bewertung mit einem Erstattungshöchstbetrag herzustellen. Das erscheint vernünftig angesichts der ernüchternden Erfahrungen mit dem IQWiG.

Dass die Krankenkassen die von Minister Rösler ins Spiel gebrachte Präponderanz von Direktverträgen zurückhaltend bis ablehnend kommentieren, darf nicht verwundern: Vertragspolitik erfordert Managementqualifikation und mehr Verantwortung, die bislang auf eine für Versicherte und Patienten nicht erreichbare Ebene delegiert war, vor allem den Bundesausschuss.

Ärzteorganisationen, vor allem die KBV, können und müssen den politischen Willensbildungsprozess konstruktiv begleiten: In der Vertragspolitik von Kassen und Herstellern muss die Option vorhanden sein, dass Ärzte dabei Partner sind. Und dass dabei die Therapieautonomie des Arztes gewahrt bleibt.

Lesen Sie dazu auch: Union will Rabattverträge nur als Ausnahme zulassen Union drängt auf schnellwirkendes Sparpaket

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Zentrale EU-Zulassung

EMA-Ausschuss spricht sieben positive Empfehlungen aus

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neue transsektorale S3-Leitlinie

Diagnose und Management des Delirs – so geht’s!

Knappe ärztliche und Pflege-Ressourcen

Wie die Peritonealdialyse die Personalprobleme lindern könnte

Lesetipps
Professor Jan Galle

© Dirk Hoppe/NETZHAUT

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus