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Auch unter zwölf Jahren

Verband verurteilt Sterbehilfe für Kinder in Niederlanden

In den Niederlanden soll die aktive Sterbehilfe künftig auch für unheilbar kranke Kinder möglich sein. Palliativmediziner warnen vor ähnlichen Entwicklungen in Deutschland.

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Berlin. Die geplante Ausweitung aktiver Sterbehilfe auf Kinder unter zwölf Jahren in den Niederlanden widerspricht nach Auffassung des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbandes (DHPV) „jeglicher Vorstellung von Mitmenschlichkeit“. „Die Tötung eines Kindes kann niemals die Lösung sein“, sagte der DHPV-Vorsitzende Winfried Hardinghaus am Freitag in Berlin. Stattdessen müssten betroffene Kinder und ihre Eltern umfassend versorgt und begleitet werden.

In den Niederlanden soll ab Februar auch aktive Sterbehilfe für Kinder zwischen einem und zwölf Jahren unter bestimmten Bedingungen legal sein. Schon bisher ist aktive Sterbehilfe bei schwerstkranken Babys und bei Jugendlichen ab zwölf Jahren legal. Auch in Belgien gibt es seit 2014 die Möglichkeit aktiver Sterbehilfe für schwerstkranke Kinder.

Neuregelung „ein weiterer Tabubruch“

Die Ausweitung in den Niederlanden sei eine Entscheidung gegen die Schwächsten in der Gesellschaft, so Hardinghaus. Der DHPV sieht mit der Entscheidung eine gefährliche Tendenz bestätigt, die er seit langem beobachte. „Nicht nur in den Niederlanden sehen wir, wie sich die Grenzen immer mehr verschieben“, so der Verbandsvorsitzende. So steige die Zahl der Menschen, die Sterbehilfe in Anspruch nehmen, von Jahr zu Jahr. Zugleich weiteten sich die Indikationen immer mehr aus.

„Tötung auf Verlangen kommt nun in den Niederlanden auch für Menschen mit psychischen Erkrankungen in Frage oder für Menschen mit Demenz, für Minderjährige und nun auch für Kinder, die jünger als zwölf Jahre alt sind“, gab er zu bedenken.

Die Neuregelung sei auch deshalb ein weiterer Tabubruch, weil bislang eine wesentliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Sterbehilfe die Einwilligungsfähigkeit und der ausdrückliche Wille der betroffenen Menschen waren. All diese Gefahren sehe der Verband auch für Deutschland, so Hardinghaus: „Im Moment diskutieren wir hier noch die Beihilfe zum Suizid, aber die Rufe nach der Legalisierung von aktiver Sterbehilfe beziehungsweise Tötung auf Verlangen werden lauter werden.“ (KNA/eb)

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