Schleswig-Holstein

Verbraucherschützer im Norden warnen vor „Telefonabzocke“ aus dem Süden

Ein Schweizer Unternehmen verspricht älteren Menschen am Telefon Vorteile bei Leistungen der Pflegeversicherung. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein warnt vor einer „Betrugsmasche“ und rät zur Anzeige bei der Polizei.

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Vorsicht Telefonabzocke. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein warnt vor Anrufen bei älteren Leuten, denen Beratungsleistungen zur Pflegeversicherung angeboten werden.

Vorsicht Telefonabzocke. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein warnt vor Anrufen bei älteren Leuten, denen Beratungsleistungen zur Pflegeversicherung angeboten werden.

© Matthias Balk / picture alliance

Kiel. Ein Schweizer Unternehmen verspricht Menschen im Norden gegen Entgelt Vorteile bei Leistungen der Pflegeversicherung. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein rät zur Vorsicht – sie spricht von einer „Betrugsmasche“ und „Telefonabzocke“.

Nach Angaben der Kieler Verbraucherschützer gab es mehrere Beschwerden über Anrufe des Pflegeservice Smart, einem Produkt der United Swiss Marketing AG aus der Schweiz, vor allem bei älteren Menschen. Ihnen soll der Service Hilfe bei der Beratung zu Leistungen der Pflegeversicherung angeboten haben. Kurz darauf erhielten die Angerufenen dann ein Schreiben, in dem ihnen ein individueller finanzieller Vorteil in der Größenordnung von 6000 Euro bei den Pflegeleistungen in Aussicht gestellt wurde. Dieser würde ihnen allerdings entgehen, wenn die beigelegte Rechnung für angeblich geleistete Dienste oder die telefonische Beratung nicht beglichen wird.

Widerruf länger als ein Jahr möglich

„Das ist typisch für Telefonabzocke“, teilte die Verbraucherzentrale zu diesem Vorgehen mit. Sie riet Betroffenen, sich nicht einschüchtern zu lassen und nicht vorschnell zu zahlen. Sie stellte zugleich klar, dass ein Vertrag ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung noch zwölf Monate und 14 Tage nach dem Abschluss wirksam widerrufen werden kann. „Wer einen solchen Brief bekommen hat und angeblich einen Vertrag abgeschlossen haben soll, sollte sofort widersprechen und Anzeige bei der Polizei erstatten“, raten die Verbraucherschützer. Zugleich verweisen sie darauf, dass die Pflegekassen oder die privaten Krankenversicherer kostenlos über Leistungen der Pflegeversicherung beraten – bei entsprechender Zustimmung auch die Angehörigen. (di)

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