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Klinikbefragung

Versorgung von Krebspatienten leidet durch die Corona-Pandemie

Eine Befragung in Kliniken deutet an, dass die Krebsversorgung in der Pandemie deutlich leidet. Doch noch fehlen harte Daten.

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Ein Mitarbeiter am Eingang des Universitätsklinikums Heidelberg Ende April: Die Auswirkungen auf die onkologische Versorgung sind schwer einzuschätzen.

Ein Mitarbeiter am Eingang des Universitätsklinikums Heidelberg Ende April: Die Auswirkungen auf die onkologische Versorgung sind schwer einzuschätzen.

© Uwe Anspach / dpa / picture alliance

Köln. Die Corona-Pandemie hat zu Einbrüchen bei der Versorgung von Krebspatienten geführt. Gezeigt haben das nicht strukturierte Daten aus den Kliniken, sondern die Erkenntnis basiert auf der persönlichen Einschätzung von Experten, berichtete Dr. Johannes Bruns, Generalsekretär der Deutschen Krebsgesellschaft, auf dem „Gesundheitskongress des Westens 2020“ in Köln.

Die Krebsgesellschaft wollte herausfinden, wie sich die Umstellung der Klinikstrukturen in der Krise – Verzicht auf elektive Behandlungen und Konzentration auf Notfälle – auf die onkologische Versorgung ausgewirkt hat. Dafür gab es aber weder in den Kliniken noch bei den Krebsregistern oder den Krankenkassen die notwendige Datengrundlage, sagte Bruns.

Sehr heterogenes Bild bei Erhebung

„Deshalb haben die Deutsche Krebshilfe, das Deutsche Krebsforschungszentrum und wir die Experten in den Krankenhäusern befragt, was vor Ort passiert.“ Das habe ein sehr heterogenes Bild ergeben, in Summe hätten sich aber deutliche Einbrüche gezeigt. Der Versuch, das mit Daten zu hinterlegen, sei gescheitert. Ein solcher „Blindflug“ bei den Daten ist nach seiner Einschätzung inakzeptabel. „Man muss strukturierte Datenerhebungen haben, sie müssen in allen Kliniken gleich sein“, forderte Bruns. Die Daten müssten vergleichbar sein, um sie über das einzelne Haus hinaus auswerten zu können. Die Vielfalt der unterschiedlichen Dokumentationssysteme mache das unmöglich.

Bruns hält sowohl die Normierung der Daten als auch die digitale Datenerhebung für unabdingbar. „Wir kümmern uns weder um die Strukturen der Digitalisierung noch um die Qualität der Daten.“ Er kann allerdings niemanden erkennen, der hier den entsprechenden Druck ausübt. Strukturierte Daten sind für ihn notwendig, um eine bessere Qualität der Patientenversorgung zu erreichen. „Da sehe ich noch einen langen Weg vor uns.“

Bei der Standardisierung gibt es aber auch Fortschritte. Dem „Nationalen Netzwerk der Universitätsmedizin im Kampf gegen COVID-19“ sei es gelungen, innerhalb von kurzer Zeit einen standardisierten Datensatz für die Corona-Forschung zu etablieren, sagte Professorin Sylvia Thun. Sie ist Direktorin der Core Unit eHealth & Interoperabilität am Berliner Institut für Gesundheitsforschung.

Viel Handlungsbedarf bei Standardisierung

Mit GECCO (German Corona Consensus) gibt es inzwischen einen bundesweiten Datensatz. „Diesen Datensatz müssen alle Unikliniken, die jetzt Forschungsgelder bekommen, bedienen.“

Auch Thun sieht noch viel Handlungsbedarf bei der Standardisierung. „Es muss in Deutschland endlich einmal klar sein, wie eine Prozedur oder wie ein Pathologie-Befundbericht auszusehen hat.“ Die Softwareanbieter müsse man zwingen, diese Standards auch zu nutzen.

Standardisierte Daten werden nach Angaben von Lutz Stroppe, ehemaliger Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, auch beim Virtuellen Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen eine zentrale Rolle spielen. Stroppe ist Mitglied im Gründungsausschuss für das Virtuelle Krankenhaus. Ziel des Projektes ist es, über eine Plattform die medizinische Expertise aus medizinischen Zentren in die Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung sowie die Praxen der niedergelassenen Ärzte zu bringen.

Die Datenauswertung hat bei dem Konzept von Anfang an eine große Rolle gespielt, sagte er. „Die Daten, die wir mit dem Virtuellen Krankenhaus eines Tages haben werden, können der medizinischen Forschung und der Versorgungsforschung dienen.“ Man wird dort zunächst mit Fallakten arbeiten, da die Patientenakte noch nicht zur Verfügung steht. Stroppe sieht das Bundesgesundheitsministerium in der Pflicht, die elektronische Patientenakte so auszugestalten, dass unter Einhaltung der Regeln zur Anonymisierung und zum Datenschutz mit den dort enthaltenen Daten geforscht werden kann. „Wir müssen dahin kommen, dass die elektronische Patientenakte die Daten bereithält und zu einer besseren Versorgung beitragen kann.“

Auch die standardisierte Übermittlung von Daten sei leider noch nicht möglich. „Es muss uns gelingen, nicht nur Interoperabilität herzustellen, sondern uns über Standards zu verständigen“, skizzierte Stroppe die Herausforderung. (iss)

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