Vertreter in der KV Berlin trauen neuer Satzung nicht

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Nach den heftig kritisierten Zahlungen von Übergangsgeldern an den KV-Vorstand kommt es in Berlin zu einer politischen Debatte über die Satzung.

BERLIN (ami). In der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin bahnt sich eine politische Debatte über die Satzung an.

Eine reine Anpassung der Satzung an die neuen gesetzlichen Erfordernisse hat die Vertreterversammlung in ihrer Sitzung im Mai abgelehnt.

Auch eine klare Abgrenzung der Pflichten einzelner KV-Organe war mit der Überarbeitung der Satzung angestrebt.

Mit den Vorschlägen des Satzungsausschusses waren die Vertreter vor dem Hintergrund der Diskussionen um die Zahlung von Übergangsgeldern an den KV-Vorstand nun jedoch nicht mehr zufrieden.

Keine Rechtsgrundlage für Gebühren

Mit der Ablehnung der Änderungsvorschläge des Satzungsausschusses fehlt derzeit die Rechtsgrundlage für Beschlüsse zur regionalen Honorarverteilung. Davor warnte die KV-Juristin die Vertreterversammlung.

Sie wies zugleich darauf hin, dass die Berliner KV in ihrer Satzung seit Jahren keine Rechtsgrundlage dafür hat, dass sie Gebühren einzieht.

Als problematisch werteten etliche Ärztevertreter vor allem die Regelungen rund um den Wechsel der Amtszeiten von Vorstand und Vertreterversammlung.

Sie forderten überlappende Amtszeiten für Vertreterversammlung und Vorstand, damit nicht stets Übergangsverträge für die amtierenden Vorstände nötig sind.

Der Orthopäde Dr. Hans-Detlef Dewitz wies darauf hin, dass es "aufgrund der Kongruenz der Amtszeiten diesmal geknirscht" habe.

Auch über Ausschüsse wird diskutiert

Zugleich wehrten die Ärztevertreter ab, dass die Vertreterversammlung den KV-Vorstand bereits in ihrer konstituierenden Sitzung wählen soll.

Diesen Fall bewerten sie vor allem mit Blick auf den Generationenwechsel, der sich künftig in der Berliner KV-Versammlung vollzieht, als kritisch.

"Wir haben in dieser Legislaturperiode gesehen, dass man mit einer großen Zahl neuer Mitglieder den Vorstand erst einmal kennen lernen muss", sagte der Internist Dr. Stefan Hochfeld aus dem Vorstandsausschuss.

Diskussionen gab es zudem über die Befugnisse und Pflichten der Ausschüsse.

Wenn die Vertreterversammlung die hausärztlichen und fachärztlichen Ausschüsse bei allen wesentlichen Fragen einbeziehen soll, wie es der Formulierungsvorschlag des Satzungsausschusses vorsah, dann könnten Beschlüsse zur Honorarverteilung, zu Vergütungs- und Versorgungsverträgen mitunter sehr lange dauern, gab KV-Vize Dr. Uwe Kraffel zu bedenken.

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