Kommentar zu Beiträgen in der Sozialversicherung

Von Kassel nach Karlsruhe

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

Es geht um richtig viel Geld. Man stelle sich vor, 14 Millionen Eltern mit minderjährigen Kindern müssten - anders als Kinderlose - nur noch die Hälfte ihrer bisherigen Beiträge in die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen. Ein Milliardenloch täte sich auf.

Doch das Bundessozialgericht in Kassel hat dem Streit um die Beitragsentlastung von Eltern in den Sozialkassen seine politische Spitze genommen und auf den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers verwiesen. Vom Tisch ist die Klage, mit der das bisherige Beitragsrecht auf den Kopf gestellt würde, nicht.

Es wird ein Wiedersehen vor dem Bundesverfassungsgericht geben, haben die Kläger vorab angekündigt.

Denn der Gesetzgeber fasst das Thema seit Jahren nicht an: Familien mit durchschnittlichen Einkommen werden durch die Sozialbeiträge oft bis an das Existenzminimum belastet - anschließend dient man ihnen einen ebenso bunten wie ungeordneten Strauß familienpolitischer Leistungen an.

Dem Bundesverfassungsgericht würde das Verfahren Gelegenheit geben, seine Rechtsprechung aus dem "Beitragsurteil" zur Pflegeversicherung vom April 2001 zu bestätigen.

Familien, so erkannten die Karlsruher Richter damals, sind Stützen und nicht Kostgänger der Sozialsysteme.

Lesen Sie dazu auch: Geringere Beiträge für Familien: Sozialrichter weisen Klage ab

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gemeinsamer Bundesausschuss

Zusatznutzen für mehrere Orphan Drugs

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Brustkrebs Symbolbild

© Sebastian Kaulitzki / stock.adobe.com

Risikoadaptiert und individualisiert behandeln

Frühes Mammakarzinom: So optimieren Sie die Therapie

Kooperation | In Kooperation mit: Deutscher Krebsgesellschaft und Stiftung Deutsche Krebshilfe
Eine Ärztin spricht mit einer Patientin.

© Siphosethu F / peopleimages.com / Stock.adobe.com

Krebsprävention durch Kommunikation

Zu Krebs halten sich Mythen und Irrtümer hartnäckig – Aufklärung tut not

Kooperation | In Kooperation mit: Deutscher Krebsgesellschaft und Stiftung Deutsche Krebshilfe
Drei Operateure in einem Operationssaal.

© Robert Kneschke / stock.adobe.com

Krebskongress

Tumorchirurgie: Geschlecht zählt auf beiden Seiten des Skalpells

Kooperation | In Kooperation mit: Deutscher Krebsgesellschaft und Stiftung Deutsche Krebshilfe