Direkt zum Inhaltsbereich

Kommentar zur Notfallreform

Vor der Herkulesaufgabe

Das Projekt Notfallreform ist von langer Hand geplant und gilt als ein Transmissionsriemen für den Abbau stationärer Kapazitäten.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Vor der Herkulesaufgabe

© Michaela Illian

Dass das Gesundheitsministerium sich von der Idee verabschiedet hat, die Länder mit dem Sicherstellungsauftrag für die ambulante Versorgung in der Nacht und anderen sprechstundenfreien Zeiten zu betrauen, ist folgerichtig.

Die Notfallversorgung gehört in die Hände von Fachleuten, und das sind die niedergelassenen Ärzte und ihre Kollegen in den Krankenhäusern. Weil der Gesetzentwurf ambulante Medizin adressiert und nicht stationäre, ist es ebenso folgerichtig, den Vertragsärzten die Federführung in den geplanten Integrierten Notfallzentren zu übergeben.

Der am Donnerstag bekannt gewordene Gesetzentwurf weist über sich selbst hinaus. Die Gesundheitspolitik im Bund stellt nicht erst seit dem Amtsantritt von Jens Spahn die Weichen in Richtung eines Umbaus der Krankenhauslandschaft generell.

Das Projekt Notfallreform ist von langer Hand geplant und gilt als ein Transmissionsriemen für den Abbau von stationären Kapazitäten. Die gelten Wissenschaftlern in Deutschland als überdimensioniert.

Zu diesem Projekt zählen die Mindestmengenregeln, die Zentrenbildung, aber zum Beispiel auch die Vorsortierung der Krankenhäuser in solche, die an der Notfallversorgung regulär teilnehmen können und solche, die als dafür nicht geeignet gelten. Rund 600 haben diese vor zwei Jahren errichtete Hürde nicht genommen. Mit der Standortwahl für die Integrierten Notfallzentren wird nun voraussichtlich eine weitere mögliche Selektionsebene eingeführt.

Der nun vorliegende Entwurf ordnet die Verantwortung für die ambulante Medizin wieder eindeutig den Vertragsärzten zu. Den Graubereich einer quasi regelhaften ambulanten Versorgung in Kliniken soll es so nicht mehr geben.

Auf die Vertragsärzte komme nun eine Herkulesaufgabe zu, hat es ein Vertreter des Hartmannbundes formuliert. Immer vorausgesetzt, der Gesetzentwurf bleibt im Verfahren auf der abgesteckten Linie.

Schreiben Sie dem Autor: anno.fricke@springer.com

Lesen Sie auch:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Reiseimpfungen bei Kindern: Müssen Abstandsregeln eingehalten werden?

Kasuistik

Der Fall eines Patienten mit MODY-Diabetes nach längerer Remission

Lesetipps
Ultraschallsonde in einer Hand, zum Einsatz bereit

© Boris Kaulin / 2011 Photos.com

Zentrale Änderungen im Überblick

Aktualisierter GOÄ-Entwurf: Neue Leistungen, Umbewertungen und Bürokratieabbau