Therapie-Sicherheit

Was leisten Leitfäden?

Wer sich an die in Leitfäden vorgeschriebene Therapie hält, soll sich darauf verlassen können, wirtschaftlich zu handeln. So lautet das Versprechen der KV Baden-Württemberg. Beim Tübinger Dialog diskutierten Akteure des Gesundheitswesens über die Rechtssicherheit dieses Vorhabens.

Von Anne Zegelman Veröffentlicht:
Die Richtgrößenprüfung wird abgeschafft; die Arzneimittelsteuerung regionalisiert. Was das für Ärzte bedeutet, wurde in Tübingen diskutiert.

Die Richtgrößenprüfung wird abgeschafft; die Arzneimittelsteuerung regionalisiert. Was das für Ärzte bedeutet, wurde in Tübingen diskutiert.

© Bilderbox

TÜBINGEN. Mit der Streichung der Richtgrößenprüfung und der damit verbundenen Regionalisierung der Arzneimittelsteuerung gehen in Baden-Württemberg noch viele Fragen einher, die im Lauf des kommenden Jahres geklärt werden müssen.

Das wurde beim 3. Tübinger Dialog deutlich, der vom Pharmapolitischen Arbeitskreis Süd veranstaltet wurde.

Hintergrund ist die Regelung im Versorgungsstärkungsgesetz, wonach die Wirtschaftlichkeit ab 1. Januar 2017 regional geprüft werden soll.

Die Rahmenvereinbarungen dazu sind Anfang Dezember von der KBV und dem Spitzenverband der Krankenkassen vorgestellt worden. Die Regelungen auf Landesebene sollen bis zum 31. Juli 2016 formuliert sein.

Um Ärzten im Südwesten eine Orientierung bei der Verordnung von Arzneimitteln zu geben, haben die Prüfgremien das Projekt "Rationale Pharmakotherapie spezifischer Krankheitsbilder (RPK)" initiiert.

Die Leitfäden enthalten Empfehlungen für eine wirtschaftliche Verordnungsweise (die "Ärzte Zeitung" berichtete). Wer seine Verordnungen entlang dieser Leitlinien ausrichtet, soll von Prüf-Orgien verschont bleiben.

"Schwachpunkte in Leitfäden"

Die ersten vier RPK-Leitfäden zu Chronischer Hepatitis C, Demenz, Osteoporose und Nicht-neoplastisch bedingtem chronischen Schmerzsyndrom wurden Anfang November veröffentlicht.

"Damit haben wir jetzt erst einmal einen Aufschlag gemacht", erklärte Dr. Michael Viapiano, Direktor der KV-Bezirksdirektion Karlsruhe und zuständig für das Verordnungsmanagement der KV. Weitere Erkrankungsbilder sollen folgen.

Die bisher publizierten Leitlinien enthalten nach Ansicht von Jörg Hohmann, Fachanwalt für Medizinrecht von der Hamburger Kanzlei Schlegel, Hohmann, Mangold und Partner, allerdings Schwachpunkte.

"Woher stammen die Leitlinien? Wer hat diese festgelegt oder konsentiert und auf welcher Grundlage?", fragte Hohmann.

In der Tat sind die Quellen heterogen; die Leitlinien gründen sich auf Empfehlungen von Fachgruppen, Fachärzten und wissenschaftlichen Veröffentlichungen.

Nach Ansicht von Hohmann sei die Rechtsfolge, dass hier "unzuständige Behörden" handelten und die Vereinbarungen damit nichtig seien - denn Therapiehinweise dürfe laut Gesetz nur der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) geben.

Dr. Peter Schwoerer, Vorsitzender der Gemeinsamen Prüfungseinrichtungen des Landes und lenkender Geist hinter den Leitfäden, konterte, unterschiedliche Expertise mache das Ganze noch lange nicht rechtlich unsicher.

"Konsentiert werden die Leitlinien am Schluss von der KVBW und dem Verbund der Krankenkassen", unterstrich Schwoerer.

Korrekte Dokumentation ist wichtig

"Wichtig ist, dass man junge Mediziner damit nicht abschreckt, sich niederzulassen", betonte Jochen Haußmann, stellvertretender Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im Landtag.

Viapiano verdeutlichte die Wichtigkeit einer korrekten Dokumentation, die dem Arzt auch bei der Prüfung seiner Wirtschaftlichkeit helfe, Notwendigkeiten der individuellen, von den Leitlinien abweichenden Verordnung zu begründen: "Wer sich innerhalb des Therapieleitfadens bewegt und das auch dokumentiert, handelt wirtschaftlich.

Wer sich außerhalb des Therapieleitfadens bewegt, kann genauso wirtschaftlich sein. Wir schränken die Therapiewahl nicht ein."

Andreas Vogt, Leiter der Landesvertretung der Techniker Krankenkasse, machte klar, dass es das Ziel sein müsse, möglichst viele Ärzte mit dem RPK-Projekt zu erreichen.

Diese müssten sich lediglich fragen, ob sie entsprechend der Leitlinie gehandelt hätten - und wenn nicht, ob sie begründen könnten, warum sie einen anderen Weg gewählt hätten.

"Über das Instrument der Prüfung sollen die Unbelehrbaren erreicht werden", sagte Vogt. Er erinnerte jedoch daran, dass Baden-Württemberg auch bisher bei Regressen äußerst unauffällig gewesen sei. Auf 20.000 Ärzte kamen zuletzt gut ein dutzend Regresse.

Dr. Jan Bungenstock vom Verband forschender Arzneimittelhersteller (VFA) räumte ein, die Industrie sei angesichts der Gefahr ungerechtfertigter Doppelregulierung in Sorge.

"Für Ärzte wird es ein Hemmnis sein, neue Medikamente zu verschreiben, wenn diese trotz AMNOG-Bewertung und wirtschaftlichem Erstattungsbetrag noch nicht in den Leitfäden aufgeführt sind", sagte er.

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