Welche Regelung gibt es zur Präsenzpflicht?
Vertragsärzten ist es erlaubt, auch außerhalb der Praxis an anderen Orten zu arbeiten. Da stellte sich die Frage: Wie viel Zeit dürfen Kollegen zum Beispiel in einer Filiale verbringen, ohne dass der Versorgungsauftrag am Vertragsarztsitz vernachlässigt wird? Die Antwort des Bundesmantelvertrags (BMV): Die Stunden in der Filiale dürfen die Präsenzzeit in der Hauptpraxis nicht überwiegen.