Besuchsregeln

Westerfellhaus kritisiert Heimbetreiber

In den Streit zwischen Ländern und Heimbetreibern über eine Lockerung der Besuchsregeln trotz Corona schaltet sich nun auch der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung ein – mit einer klaren Ansage.

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In den Streit zwischen Ländern und Heimbetreibern über eine Lockerung der Besuchsregeln trotz Corona schaltet sich nun auch der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung ein.

In den Streit zwischen Ländern und Heimbetreibern über eine Lockerung der Besuchsregeln trotz Corona schaltet sich nun auch der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung ein.

© Dirk Schnack

Berlin. Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus (CDU), hat die Resolution der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) zur Situation pflegebedürftiger Menschen in der Coronavirus-Pandemie gegen Kritik verteidigt.

„Mit ihr geben die zuständigen Gesundheitsminister und Gesundheitssenatoren den Einrichtungen die nötige Rückendeckung und den eindeutigen Auftrag, die bestehenden Spielräume für mehr Besuche auszuschöpfen“, sagte Westerfellhaus am Montag.

Kritik von Heimbetreibern

Zuvor hatten private Pflegeanbieter scharfe Kritik an den Ländern geübt. Diese verlangten von den Betreibern, Besuchsregeln weiter zu lockern und gleichzeitig einen maximalen Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus sicherzustellen.

Bei der Bewältigung dieser Aufgabe ließen viele Bundesländer die Heime dann aber alleine, hatte es in einem in der vergangenen Woche veröffentlichten offenen Brief des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) geheißen.

Pflegebedürftige Menschen in Heimen gelten wegen ihres hohen Alters und häufiger Vorerkrankungen als besonders anfällig für einen schweren Verlauf bei COVID-19. In vielen Heimen gelten daher bis heute besondere Besuchsauflagen.

„Fokus zu wenig auf Selbstbestimmung“

Alle Beteiligten seien sich der „immensen Herausforderung“ für die Pflegeeinrichtungen bewusst, betonte Westerfellhaus. Diese müssten vor Ort die Balance zwischen Infektionsschutz und den Rechten der Bewohner auf Selbstbestimmung und Teilhabe herstellen.

„Leider lag und liegt mancherorts der Fokus aber noch zu wenig auf Selbstbestimmungsrechten“, kritisierte der Pflegebeauftragte. Besuche und Möglichkeiten, die Einrichtungen zu verlassen, würden bislang „zu zögerlich“ zugelassen. (hom)

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