Kommentar – Jahrbuch Sucht 2019

„Wildwest“ bei der Spielsucht

Denis NößlerVon Denis Nößler Veröffentlicht:

Mit dem Verbot von Glücksspielen ist es wie mit Radwegen: Jedes noch so deutliche Parkverbot für Pkw auf Fahrradstreifen bringt in der StVO nichts, wenn es die Ordnungshüter nicht durchsetzen.

Ähnlich ist es mit Onlinecasinos und Geldspielautomaten. Internet-Spielhöllen sind in Deutschland zwar verboten, dennoch steigen ihre Umsätze hierzulande jedes Jahr, heißt es im heute vorgelegten Jahrbuch Sucht der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Durch die Verfügbarkeit rund um die Uhr ist die Gefahr für eine Spielsucht hier besonders hoch, warnt die DHS.

Noch krasser ist es mit Spielautomaten: In den Suchtberatungsstellen bilden Spieler dieser Geräte die größte Gruppe, so die DHS. Noch immer lockten die Geräte mit hohen Gewinnen, obwohl das seit letztem November verboten ist.

All diese Gesetze und Verbote nützen aber nur wenig, wenn sie vor Ort nicht hinreichend exekutiert werden. Wenn die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler das „Wildwest“ beim Glücksspiel wirksam beenden will, wie sie Ende März sagte, dann muss sie harte Kontrollen erzwingen. Dafür aber wird sie sich mit den Ländern anlegen müssen, von denen manche (etwa Hessen) mehr Liberalisierung statt Regulierung wollen.

Lesen Sie dazu auch: Statistik für 2017: Jeder Bürger trinkt eine Badewanne voll Alkohol

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