Kommentar

Würdiges Leben ist keine Privatsache

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Mehr Privatsphäre im Heim, insbesondere ein Zimmer für jeden - mit diesen Anforderungen setzt das Land Baden-Württemberg in seiner neuen Landesheimbauverordnung Maßstäbe.

Und die Heimträger müssen dies hinnehmen, wie nun der zuständige Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim entschied.

Das Urteil ist ebenso zu begrüßen wie die Landesheimbauverordnung selbst. Der Verweis der Träger auf den Markt und die Wahlfreiheit der Heimbewohner läuft Fehl.

Denn der Markt, um den es hier geht, ist kein wirklicher Markt. In den meisten Fällen können die Bewohner ihr Heim ohnehin nicht alleine bezahlen. Das Sozialamt zahlt zu, und die betroffenen Menschen müssen letztlich den Heimplatz nehmen, den die Behörde erlaubt.

Für das Gros der Fälle setzt sich der Staat hier also selbst seine Regeln. Das entspricht der auch von dem Mannheimer Urteil getragenen richtigen Vorstellung, dass ein würdiges Leben im Alter nicht nur Privatsache, sondern auch eine gesellschaftliche Aufgabe ist - nicht nur in Baden-Württemberg.

Die Kommunen allerdings werden solche Vorgaben auf Dauer viel Geld kosten. Sie haben recht, wenn sie dafür beim Land die Hand aufhalten.

Lesen Sie dazu auch: Länder dürfen Ansprüche an Pflegeheime hochschrauben

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