COVID-19

Zi legt Modell für länderspezifisches Monitoring vor

Weder die sogenannte Reproduktionszahl noch die Obergrenze für Neuinfektionen sind geeignet, den Pandemieverlauf in den Ländern zu steuern, meint das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (Zi). Das Zi schlägt ein eigens entwickeltes Modell vor.

Von Anke Thomas Veröffentlicht:

Berlin. Um länderspezifisch besser auf die Entwicklung der Pandemie reagieren zu können, hat das Zi ein eigenes Modell für das Corona-Management entwickelt.

Nach dem Zi-Papier: „Geeignete Maßzahlen für ein Pandemie-Management: Interventionsgrenze, Reproduktionszahl, Vorwarnzeit“ variiert die Vorwarnzeit, in der die einzelnen Bundesländer auf Neuinfektionen reagieren müssen, stark. Während einige Länder nach dem Zi-Modell nur ein bis drei Tage Zeit für Entscheidungen haben, können sich andere zwei bis drei Wochen überlegen, welche Maßnahmen ergriffen werden.

Die bisherigen Kennzahlen – die Reproduktionszahl oder die festgelegte Obergrenze von 50 Neuinfektionen pro 100 .000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage – seien nicht dafür geeignet, länderspezifisch zu reagieren, begründet der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried das Zi-Modell.

Anzahl der Intensivbetten entscheidend

Im Modell des Zi werden zwei Kennzahlen herangezogen: Die eine Kennzahl berücksichtigt die Belastungsgrenze gemessen an der Zahl der vorhandenen Intensivkapazitäten, im jeweiligen Bundesland. Die andere Kennzahl stellt dar, wie schnell ein Land bei einem Anstieg von Neuinfektionen und den vorhandenen Kapazitäten reagieren muss, damit die Belastungsgrenze beziehungsweise die Kapazitäten nicht überschritten werden.

„Diese Kennzahlen sollen helfen, die Dringlichkeit weitergehender Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu bewerten und gegenüber Grundrechtseinschränkungen abzuwägen“, erklärt von Stillfried per Pressemitteilung.

Daten aus dem DIVI-Register

Die erste Kennzahl beziehungsweise die Belastungsgrenze leitet sich aus den verfügbaren intensivmedizinischen COVID-19-Behandlungsplätzen (25 Prozent aller registrierten Intensivplätze), dem Anteil der intensivmedizinisch behandlungspflichtigen COVID-19-Patienten (fünf Prozent aller gemeldeten Infektionsfälle), und der mittleren Behandlungsdauer der COVID-19-Patienten auf Intensivstationen (10 Tage) ab.

Bei den intensivmedizinischen Kapazitäten greift das Zi auf Daten des Registers der Deutschen Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) zurück. Laut DIVI-Register standen demnach am 7. Mai 32 .828 Intensivbetten in Deutschland zur Verfügung. Somit läge laut Zi die rechnerische Belastungsgrenze des Gesundheitswesens an diesem Tag bundesweit bei 16 .414 täglichen Neuinfektionen, die von Bund und Ländern fixierte Interventionsgrenze bei 5930 täglichen Neuinfektionen (36 Prozent der rechnerischen Belastungsgrenze).

Diese Länder müssen schnell handeln

Je höher die länderspezifische Belastungsgrenze durch die Interventionsgrenze ausgeschöpft ist, erklärt das Zi, desto kürzer ist die verbleibende Zeit bis zum Erreichen der Belastungsgrenze. Je nach Bundesland hat das Zi eine Vorwarnzeit zwischen 22 und 46 Tagen errechnet.

Da es immer einige Zeit dauert, bis Maßnahmen wirksam werden, verkürzt sich die Vorwarnzeit entsprechend. Hier nimmt das Zi 21 Tage an. Werden diese 21 Tage von der oben genannten Vorwarnzeit abgezogen, liegt die Zeit, die einzelne Länder für die Ergreifung von Maßnahmen bleibt, zwischen einem und 25 Tagen.

Zu den Ländern, die nach der Modellberechnung des Zi schnell handeln müssen, zählen zum Beispiel Baden-Württemberg (ein Tag), Rheinland-Pfalz (zwei Tage), Niedersachsen (drei Tage). Mecklenburg-Vorpommern hingegen kann sich 15 Tage Zeit lassen, das Saarland hat sogar entspannte 25 Tage zur Verfügung.

„Um Maßnahmen, die mit tief greifenden Einschränkungen für die Bevölkerung einhergehen, abzuwägen, braucht es klare, epidemiologisch fundierte Grenzwerte, die der Politik einen sicheren Kompass beim Pandemie-Management an die Hand gibt, um eine drohende Überlastung des Gesundheitswesens auszuschließen, wenn die Neuinfektionen wieder ansteigen sollte“, erklärt von Stillfried.

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