Ab Juli ist das Feilschen mit dem Anwalt erlaubt
NEU-ISENBURG. Ob Praxisgründung oder Erbfolgeregelungen: Über die Kosten eines Beratungsgesprächs können Ärzte ab 1. Juli mit ihrem Anwalt verhandeln. Ab dem nächsten Monat richtet sich das Honorar für die außergerichtliche Beratung nicht mehr, wie bisher, nach dem Gegenstandswert, sondern danach, was der Anwalt und der Rechtssuchende vereinbaren.