MFA

Ab heute gibt's mehr Geld

Praxischefs müssen ab heute ihren MFA drei Prozent mehr Gehalt zahlen. Denn es tritt die nächste Tariferhöhung in Kraft. Bei den Azubis fällt das Plus sogar noch höher aus.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Mehr Geld im Sparschwein: Medizinische Fachangestellte dürfen sich über ein Gehaltsplus freuen.

Mehr Geld im Sparschwein: Medizinische Fachangestellte dürfen sich über ein Gehaltsplus freuen.

© Picture-Factory / fotolia.com

NEU-ISENBURG. Für Praxisinhaber ist der 1. April ein wichtiger Stichtag. Denn von heute an steht Medizinischen Fachangestellten (MFA) eine Gehaltserhöhung von drei Prozent zu, die mit dem Aprilgehalt ausgezahlt werden muss.

Dass das Gehaltsplus mehr oder weniger unbemerkt von der Öffentlichkeit vonstatten geht, liegt daran, dass die Tarifparteien sich auf das Plus bereits in ihren Verhandlungen im vergangenen Jahr geeinigt hatten. Und die Erhöhung auch direkt im Gehaltstarifvertrag 2013 festgeschrieben haben.

Einsteiger bekommen 49 Euro mehr

Ganz konkret wird das Einstiegsgehalt in der Tätigkeitsgruppe I nun von 1634,12 Euro auf 1683,14 Euro angehoben. Da den MFA laut aktuellem Manteltarifvertrag 13 Monatsgehälter zustehen, macht das pro Jahr ein Plus von rund 637 Euro.

Fachangestellte, die Fortbildungsmaßnahmen in der Wundbehandlung, im Hygienemanagement, DMP oder Qualitätsmanagement absolviert haben und weitgehend selbstständig Tätigkeiten ausführen, haben zudem einen Anspruch, in die Tätigkeitsgruppe II eingruppiert zu werden.

Hier steigt nun das Einstiegsgehalt (1. bis 4. Berufsjahr) von 1756,68 Euro auf 1809,38 Euro. Ab dem fünften Berufsjahr erhalten MFA nun 1964,72 statt der bisherigen 1907,49 Euro.

Insgesamt müssen Medizinische Fachangestellte, um die Tätigkeitsgruppe II zu erreichen, 40 Fortbildungsstunden und/oder entsprechende Berufserfahrung vorweisen.

MFA dürfen nicht mehr herabgestuft werden

MFA, die etwa als Praxismanagerin eine leitende Tätigkeit übernehmen und vielleicht sogar eine Ausbildung zur Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen absolviert haben beziehungsweise insgesamt 600 Fortbildungsstunden nachweisen können, haben einen Anspruch nach der höchsten der Tätigkeitsgruppen, Gruppe VI, vergütet zu werden. Damit würden sie ab April - bei einer fünfjährigen Berufserfahrung - 2741,46 Euro pro Monat erhalten.

Die Beispiele zeigen: An der 2013 neu geschaffenen Tätigkeits- und Berufsjahrstruktur wird nicht gerüttelt. Damit bleibt aber auch die in Paragraf 8 des Gehaltstarifvertrages geregelte Besitzstandswahrung erhalten, auf die sich der Verband der medizinischen Fachberufe e.V. (VmF) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen von MFA/ Arzthelferinnen (AAA) im ersten Halbjahr 2013 geeinigt hatten.

Das heißt, eine MFA, die bereits mehr verdient, als ihr die Eingruppierung in den neuen Tarif bringen würde, darf gehaltlich nicht herabgestuft werden.

Zehn Euro Stundenlohn wird erreicht

Mit dem Drei-Prozent-Plus im April wird nun auch der vom VmF lang eingeforderte Einstiegsstundensatz für Berufsanfänger von zehn Euro brutto erreicht. Lag der Einstiegsstundensatz in 2012 noch bei 9,21 Euro und auch nach der Tariferhöhung im vergangenen September bei erst 9,79 Euro, so erreicht er nun brutto 10,08 Euro.

Etwas tiefer in die Tasche greifen müssen Praxischefs jetzt für ihre Auszubildenden zur/m MFA. Deren Gehälter steigen nämlich in allen Lehrjahren um exakt 30 Euro und damit um über vier Prozent.

Für Azubis im ersten Lehrjahr gibt es demnach ein Gehaltsplus von rund 4,6 Prozent, denn die Monatsvergütung wird von 640 auf 670 Euro angehoben. Im zweiten Lehrjahr erhalten sie ab April 710 Euro und im dritten 760 Euro pro Monat.

Ebenfalls nur für die Azubis steht zudem im April 2015 die nächste Erhöhung an, dann steigen die Azubigehälter noch einmal um 30 Euro pro Monat.

Für Teilzeitkräfte gilt die Tariferhöhung übrigens ebenfalls. Sie erhalten pro Stunde der mit ihnen vereinbarten Arbeitszeit 1/167tel des jeweiligen Monatsgehaltes für Vollzeitbeschäftigte ihrer Tätigkeitsgruppe.

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Kommentare
Dr. Klaus Günterberg 01.04.201410:09 Uhr

Diese Gehaltserhöhung gilt keinesfalls automatisch für alle, gilt vielmehr nur für ganz wenige Praxen und MFA!

Keinesfalls gilt der Vertrag automatisch für alle niedergelassenen Ärzte, keines falls erhöhen sich nun automatisch die Gehälter aller Arzthelferinnen und Auszubildenden!

Dieser Tarifvertrag ist ein rechtlich sehr fragwürdiges Konstrukt! Beide Vertragspartner haben ein sehr fragwürdiges Mandat: Die Arzthelferinn werden werden von einer Mini-Gewerkschaft vertreten, der die Mächtigkeit fehlt, die Voraussetzung zum Abschluss eines Tarifvertrages.
Die Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeber, ist ein (nicht einmal eingetragener) Verein ganz weniger Ärzte. Mehr ist über diese Seite nicht zu erfahren. Insbesondere gilt die Tarifbindung nur für eine verschwindende Minderheit der Niedergelassenen.
Sie finden Einzelheiten zum Einschätzung der Vertragspartner, zum Tarifvertrag und zur Tarifbindung in der Zeitschrift für Patienten- und Pflegerecht (PaPfleReQ (2011), Heft 6, S. 129-131), auch einzusehen auf meiner Homepage (www//dr-guenterberg.de /Publikationen/In Zeitschriften und Büchern/Publikationen 2011.

Natürlich haben auch die Helferinnen und AZUBIs angemessene Gehälter verdient, allerdings stehen Gehaltserhöhungen immer im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Situation des Arbeitgebers.

dr. Klaus Günterberg
Gynäkologe. Berlin

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