Sachsen

Abrechnungsbetrug: Staatsanwaltschaft Leipzig schließt 34 Verfahren ab

Seit November 2019 wurden in Leipzig neun Strafbefehle wegen Abrechnungsbetrugs erlassen. Außerdem soll eine Ärztin in großem Stil Patientendaten missbraucht haben.

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Leistungen abrechnen, die gar nicht erbracht wurden: Auch in Sachsen haben einige wenige kriminell veranlagte Ärzte sich dieser Masche bedient.

Leistungen abrechnen, die gar nicht erbracht wurden: Auch in Sachsen haben einige wenige kriminell veranlagte Ärzte sich dieser Masche bedient.

© mrmohock / stock.adobe.com

Leipzig. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat in den vergangenen eineinhalb Jahren 34 Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs im Gesundheitswesen abgeschlossen. Das teilte die Behörde auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“ mit. Sie ist zuständig für die Stadt Leipzig sowie die beiden Landkreise Leipzig und Nordsachsen.

Demnach wurden seit November 2019 bei neun Ermittlungsverfahren Strafbefehle erlassen, einer ist inzwischen rechtskräftig. „In den anderen Fällen wurde entweder Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt oder die Einspruchsfrist läuft noch“, so Christine Schumann, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Leipzig. Der rechtskräftige Strafbefehl gilt dem Inhaber eines ambulanten Pflegedienstes. Er wurde wegen gewerbsmäßig begangenen Betruges in 14 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem hat die Staatsanwaltschaft bei ihm 41.238 Euro als so genannten Wertersatz einziehen lassen.

Bei sieben der acht weiteren Strafbefehle wurden Freiheitsstrafen zwischen neun und zwölf Monaten auf Bewährung verhängt. Drei Verfahren seien am Amtsgericht Leipzig und ein weiteres Verfahren am Amtsgericht Borna zur Anklage gebracht worden. Da ein Angeklagter inzwischen verstorben ist, habe sich dessen Verfahren erledigt.

Abrechnungsbetrug mit Patientendaten eines Kollegen

Mit zwei weiteren Anklagen müssen sich demnächst die Amtsgerichte Borna und Leipzig beschäftigen. In Leipzig wird einer Ärztin vorgeworfen, drei Jahre lang mit den Krankenkassen fingierte Behandlungen abgerechnet zu haben. Dazu soll sie die Patientendaten eines Kollegen der gemeinsamen Praxis genutzt haben. Die Ärztin habe auf diese Weise die Daten von 147 Patienten in zehn Honorarabrechnungen missbraucht, heißt es. Der entstandene Schaden betrage rund 4200 Euro.

Ein weiteres Verfahren wegen Abrechnungsbetrugs läuft laut Schumann seit September 2020 vor dem Landgericht Leipzig. Anklagen vor Landgerichten werden meist dann erhoben, wenn Haftstrafen von mehr als vier Jahren zu erwarten sind.

Zwei Verfahren wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt, 14 weitere, weil die Ermittlungen eine Anklage oder einen Strafbefehl nicht rechtfertigten. Bei vier Ermittlungsverfahren seien die Einstellungen mit Geldauflagen verbunden gewesen, so Schumann. (sve)

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