Ärzte im Norden dürfen Daten nicht mehr an HÄVG weiterleiten

Im Norden dürfen Ärzte, die am Hausarztvertrag teilnehmen, Patientendaten nicht mehr an die HÄVG weiterleiten.

Veröffentlicht:
Halt, ruft Thilo Weichert den Hausärzten im Norden entgegen: Sie dürfen keine Patientendaten mehr an die Vertragsgemeinschaft übermitteln.

Halt, ruft Thilo Weichert den Hausärzten im Norden entgegen: Sie dürfen keine Patientendaten mehr an die Vertragsgemeinschaft übermitteln.

© Phototom / fotolia.com

KIEL (cben). Als einziger Datenschutzbeauftragter in Deutschland hat Thilo Weichert aus Kiel (Schleswig-Holstein) die Datenweitergabe im Rahmen der Hauarztverträge im Land verboten. In einer Anordnung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein heißt es, dass "keine von den Hausärzten im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages erhobenen personenbezogenen Daten der Patienten an die HÄVG (...) weitergegeben werden" dürfen.

Bereits weitergegebene Daten dürfen nicht genutzt und müssen gesondert gespeichert werden, hieß es. Sollte die Anordnung nicht befolgt werden, droht dem Hausärzteverband (HÄV) Schleswig-Holstein ein Zwangsgeld von 30 000 Euro. "Der gekapselte Kern der Daten muss in der Verantwortlichkeit der Hausärzte bleiben", sagte Thilo Weichert der "Ärzte Zeitung", "so sieht es das SGB V vor. Paragraf 295 SGB V verpflichtet zu dieser Regelung." Seit dem 1. Juli 2010 läuft ein Vertrag des Hausärzteverbandes Schleswig-Holstein mit dem BKK-Landesverband Nordwest. Zum 1. Oktober sollen die Verträge mit der TK und mit AOK/IKK/LKK starten. Die Einschreibung läuft, teilte der Verband mit.

Die Anordnung entspreche einem Beschluss der Datenschutzkonferenz, in der alle Landesdatenschützer der Republik versammelt sind, sagt Weichert. "Die Kollegen aus Bayern und Baden-Württemberg haben bloß noch nicht nachgezogen, weil sie vermutlich zu wenig Kapazitäten haben", erklärt der Datenschutzbeauftragte den Alleingang des Landeszentrums in Kiel.

Der Hausärzteverband Schleswig-Holstein reagierte in einem Rundschreiben bereits am 15. Juli: "Die Datenabwicklung, die in Bayern und Baden-Württemberg offensichtlich unbedenklich ist, scheint ihm in Schleswig-Holstein verfassungswidrig. Wir müssen das zunächst akzeptieren und suchen gemeinsam mit ihm nach einer Lösung. Hier bleibt eine Unsicherheit, die ich nicht wegdiskutieren kann", schrieb Dr. Thomas Mauerer, der Vorsitzende des Verbandes in Schleswig-Holstein.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

MVZ

Augenärzte stellen sich gegen Investoren mit Marktmacht

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Freie Berufe

Dreiviertel aller Psychotherapeuten sind weiblich

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Knappe ärztliche und Pflege-Ressourcen

Wie die Peritonealdialyse die Personalprobleme lindern könnte

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Alternatives Versorgungsmodell

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Lesetipps
Frühgeborenes Baby schlafend im Inkubator auf der Intensivstation mit angeschlossenen Überwachungskabeln.

© Toshi Photography / stock.adobe.com

Frühgeburt

Frühgeborene: Was bringen Probiotika?

Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus