Kommentar – E-Health
Ärzte in der Warteschleife
Ärzte als Blockierer im digitalen Wandel? Das Standardargument, wenn es bei der elektronischen Patientenakte, E-Rezept oder der Datenautobahn im Gesundheitswesen mal wieder nicht vorangeht, greift nicht mehr.
Jeder zweite Arzt sagt laut aktuellem Digitalisierungsreport von DAK-Gesundheit und „Ärzte Zeitung“, dass, wohlgemerkt, eine E-Gesundheitsakte des Patienten – und nicht etwa die rein ärztlich geführte Patientenakte – seine Befundarbeit erleichtern und den Austausch mit Kollegen verbessern würde.
Gleichzeitig setzt aber noch nicht einmal ein Drittel dieser Ärzte heute den E-Arztbrief ein. Das zeigt, dass etwas bei den Planern der Vernetzung geschehen muss.
Selbstverwaltung und Politik müssen endlich die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen – technisch, (datenschutz-)rechtlich und auf Vergütungsebene. Damit nicht doch Dr. Google das Ruder in der digitalen Gesundheitswelt übernimmt. Die Ärzte warten!
Lesen Sie dazu auch: Digitalisierungsreport: So stehen Ärzte zu E-Health Digitalisierungsreport: Digitalisierung muss für Ärzte nutzwertig sein








![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


