KBV zur Telematikinfrastruktur

Ärzte, verliert den Start der TI-Anwendungen nicht aus den Augen!

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung appelliert erneut an Ärzte, sich rechtzeig um notwendige TI-Technik zu bemühen.

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Berlin. Die ersten medizinischen Anwendungen in der Telematikinfrastruktur (TI) stehen in den Startlöchern: Vergangene Woche erst hat die gematik den ersten elektronischen Kommunikationsdienst für die sichere Kommunikation im Medizinwesen (KIM) zugelassen. Weitere Anbieter sollen folgen. Der KIM-Fachdienst ist notwendig, um Daten sicher in die TI zu übertragen. Seit 1. Juli werden außerdem E-Arztbriefe besser vergütet.

Die KBV appelliert vor dem Hintergrund des Fortschreitens der TI-Anwendungen erneut an die Ärzte, sich rechtzeitig um ein E-Health-Update ihres Konnektors und einen elektronischen Heilberufsausweis für die Signatur zu kümmern.

Derzeit sei ein KIM-Dienst noch freiwillig, erläutert KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel in einer Mitteilung. Ab dem 1. Januar 2021 brauche jedoch jeder Arzt diesen sowie den elektronischen Heilberufsausweis, damit er die gesetzliche Pflicht zur Übertragung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkassen erfüllen könne. (mu)

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