Berufsrechtsprüfung

Ärzteschaft contra EU-Kommission

Die Vorschläge der EU-Kommission zur Liberalisierung des Dienstleistungsmarktes finden in der Ärzteschaft keine Zustimmung. Die Sorge: Aufwändige Prüfungen bei berufsrechtlichen Regularien werden mehr.

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:
Die EU-Kommission will den Binnenmarkt für Dienstleistungen ankurbeln.

Die EU-Kommission will den Binnenmarkt für Dienstleistungen ankurbeln.

© artjazz / Fotolia.com

BRÜSSEL/BERLIN. Im Rahmen ihrer Binnenmarktstrategie verfolgt die EU-Kommission seit Jahren auch eine Liberalisierung der Zugangs- und Berufsausübungsregularien im Dienstleistungssektor. Das hat in der Vergangenheit – obgleich in Deutschland praktiziertes ärztliches Berufsrecht bislang von der Kommission noch nie adressiert wurde – zu harschen Protestnoten auch aus der Ärzteschaft geführt. So auch aktuell wieder.

Das kürzlich von der Kommission vorgestellte Maßnahmenpaket zur Harmonisierung und Liberalisierung des Dienstleistungssektors beinhaltet unter anderem eine Vereinfachung der Verwaltungsformalitäten, die nötig sind, wenn Dienstleister wie etwa Ingenieure, Handwerker oder IT-Berater im europäischen Ausland tätig werden wollen. Vereinfacht werden soll außerdem auch das Meldeverfahren, mit dem die Mitgliedstaaten Gesetzesänderungen für freie Berufe der Kommission gegenüber anzeigen. Ein weiterer Baustein des jüngsten Maßnahmenpakts sind Leitlinien zum Reformbedarf in den Mitgliedstaaten. Ausdrücklich – allerdings von Land zu Land unterschiedlich – betroffen sind davon Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte, Rechnungsprüfer, Patentanwälte, Immobilienmakler und Fremdenführer.

Darüber hinaus hat die Kommission einen Richtlinienentwurf für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung neuer nationaler Berufsregularien vorgelegt (2016/0404 [COD]). Demnach sollen Notwendigkeit und Angemessenheit neuer Vorschriften für freiberufliche Dienstleistungen vor deren Erlass umfassend und EU-weit einheitlich geprüft werden. Insbesondere diese Verhältnismäßigkeitsprüfung treibt die Verantwortlichen bei Bundesärztekammer (BÄK) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) auf die Palme.

"Patientenschutz in Gefahr" betitelte dramatisch die BZÄK eine Pressemitteilung zur Sache. Die Kommission stelle "berufliche Regulierung unter den Generalverdacht, Wirtschaftsbremser zu sein", moniert Kammerpräsident Dr. Peter Engel. Es sei unverständlich, "dass patientenschützende Regeln aufgeweicht werden sollen" Die beabsichtigte Prüfung neuer Berufsregeln ex ante sei zudem kompliziert und "höchst bürokratisch".

Ins gleiche Horn stößt Ärztekammerpräsident Professor Frank Ulrich Montgomery. Die Patientensicherheit dürfe nicht ökonomischen Erwägungen untergeordnet werden. Das aber sei der Fall, wenn sich neue berufsrechtlich kodifizierte Maßnahmen "zum Schutz der Patienten" durch die vorgelagerte Verhältnismäßigkeitsprüfung verzögerten. Die geplante Prüfung sei überflüssig.

Montgomery:"Mit ihrem Vorschlag suggeriert die Europäische Kommission, dass bestehende Berufsregeln grenzüberschreitende Tätigkeit verhindern. Dabei ist das Gegenteil der Fall, wie die hohe Zahl von Ärztinnen und Ärzten beweist, die bereits heute in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeiten."

Tatsächlich haben sich ausweislich einer Kommissionsdatenbank ("Regulated Professions Database") seit 1997 rund 116.000 Ärzte innereuropäisch grenzüberschreitend niedergelassen. Damit, betont auf Nachfrage ein Europarechtsexperte der Bundesärztekammer, stellen Ärzte hinsichtlich innereuropäischer Migration die Berufsgruppe Nummer eins dar. Man sehe deshalb auch "keine Notwendigkeit, am Berufsrecht herumzuschrauben, um diese Zahlen zu erhöhen". Der BÄK-Sprecher räumt ein, dass die EU-Kommission keineswegs Ärzte und andere freie Gesundheitsberufe in den Fokus genommen habe. Allerdings befürchte man Kollateralschäden. Wird die Verhältnismäßigkeitsprüfung Wirklichkeit, dann müsste beispielsweise schon jede kleine Änderung der Musterweiterbildungsordnung aufwändig überprüft und gegenüber der Kommission gerechtfertigt werden.

Laut Kommission waren in der EU 2015 über 20 Prozent aller Erwerbspersonen – insgesamt fast 50 Millionen Menschen – unmittelbar von berufsrechtlichen Regularien betroffen. Die Bundesrepublik wird als das EU-Mitglied mit dem höchsten Anteil (>30 Prozent) regulierter Berufe innerhalb der erwerbstätigen Bevölkerung ausgewiesen. Unter Hinweis auf eine Weltbank-Studie macht die Kommission geltend, der Abbau regulatorischer Berufszugangs- und -ausübungsbarrieren könnte einen Produktivitätszuwachs von schätzungsweise fünf Prozent bewirken.

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