Abschlussbericht
Akupunktur zur Migräneprophylaxe: IQWiG spitzt Nutzenbewertung am Ende nochmal zu
Nur gegenüber der Migräneprophylaxe mit Flunarizin und Topiramat will das IQWiG in seinem Abschlussbericht zur Methodenbewertung noch einen Vorteil der manuellen Akupunktur erkennen.
Veröffentlicht:
Wirksame Vorbeugung dringend gesucht: Migräne kann Frauen und Männer gleichermaßen lahmlegen.
© [M] Kaarsten / Stock.Adobe.com
Köln. Das IQWiG hat seinen Abschlussbericht zur Migräneprophylaxe durch manuelle Akupunktur vorgelegt. Gegenüber dem Vorbericht vom Herbst 2025 fällt das Fazit nach der Anhörung interessierter Kreise deutlich nüchterner aus:
Drei RCT-Studien zum Vergleich der Nadeln gegenüber medikamentöser Anfallsprophylaxe hätten „sowohl für die episodische als auch für die chronische Migräne einen Anhaltspunkt für einen höheren Nutzen der Akupunktur gegenüber Flunarizin und Topiramat“ ergeben – insbesondere hinsichtlich der Fähigkeit betroffener Patienten zur Alltagsbewältigung.
Im Vorbericht hatte das Kölner Bewertungsinstitut zusammenfassend noch fünf Studien erwähnt, aus denen sich ein Anhaltspunkt für einen Vorteil der Akupunktur gegenüber Flunarizin, Topiramat, Onabotulinumtoxin A sowie individueller Medikation hätte ableiten lassen. Beide Male wird zudem „hinsichtlich der Nebenwirkungen ein Anhaltspunkt für einen geringeren Schaden“ der Akupunktur berichtet.
Unzeitgemäßer Datenvergleich
Die Kernaussage – in Ermangelung „geeigneter Studien“ bleibe die Bewertung auf den Vergleich der Akupunktur mit einigen wenigen älteren Medikamenten beschränkt –, wird im Abschlussbericht zusätzlich durch den Hinweis verschärft, dass „der Einsatz von Topiramat und Flunarizin aus verschiedenen Gründen in der Praxis eingeschränkt ist“. Auch diesen Studien sei deshalb „nur für einen kleinen Anwendungsbereich der manuellen Akupunktur ein Vorteil“ zu entnehmen.
Dagegen hätten, heißt es weiter, für einen Großteil der denkbaren Prophylaxe-Konstellationen keine Vergleichsstudien mit Nadeln vorgelegen. „Dies gilt sowohl für die Anwendung bei Patientinnen und Patienten, für die eine medikamentöse Therapie nicht infrage kommt als auch für Patientinnen und Patienten, bei denen die medikamentöse Therapie mit klassischen Wirkstoffen keine ausreichende Symptomkontrolle ermöglicht und eine Eskalationstherapie mit CGRP-gerichteten Therapien durchgeführt oder erwogen wird.“
Als IGeL „tendenziell positiv“
Das Beratungsverfahren zur Akupunkturprophylaxe gegen Migräne hatte der Gemeinsame Bundesausschuss im Januar 2025 eingeleitet. Beantragt worden war die Bewertung von der Patientenvertrung im G-BA – mit der Absicht, die Methode in den GKV-Leistungskatalog aufzunehmen.
Akupunktur zur Migräneprophylaxe ist für gesetzlich Versicherte derzeit nur als Selbstzahlerleistung zu haben. Im IGeL-Monitor des medizinischen Dienstes wird sie als eines der wenigen Angebote geführt, dessen Nutzen wiederholt als „tendenziell positiv“ eingestuft wird.
Zuletzt hatte der MD die Leistung Ende 2023 sowohl mit einer medikamentösen Prophylaxe als auch gegenüber keinerlei Prophylaxe verglichen und dabei „Hinweise auf einen (höheren) Nutzen und gleichzeitig keine Hinweise auf einen (höheren) Schaden“ konstatiert. (cw)








