Kommentar

Alternativlose Transparenz

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:

Die Berufsordnung, der 2006 auf dem 109. Deutschen Ärztetag in Magdeburg verabschiedete IGeL-Dekalog und nicht zuletzt auch das Patientenrechtegesetz stecken für Vertragsärzte die Leitplanken ab, innerhalb derer sie seriös Selbstzahlerleistungen anbieten dürfen.

Nun erzürnen immer wieder vor allem Fachärzte wie die Ophthalmologen mit der Glaukom-Früherkennung und die Gynäkologen mit dem vaginalen Ultraschall zur Krebsvorsorge die Gemüter von Patienten - und rufen Verbraucherschützer auf den Plan. Nach deren Auffassung gestaltet sich der IGeL-Alltag in großen Teilen als pure Abzocke ohne medizinischen Mehrwert. So lässt sich eine Vertrauenskrise im Arzt-Patienten-Verhältnis inszenieren. Schnell nimmt der Patient aus dieser Perspektive die Rolle des unmündigen Bürgers ein, der nicht adäquat aufgeklärt und zur Inanspruchnahme zweifelhafter Selbstzahlerleistungen nahezu genötigt wird.

Die schärfste Waffe, die Ärzte haben, um sich gegen Vorwürfe zu wehren, ist die Transparenz und das Einhalten der Spielregeln. Dann geraten sie auch bei Patienten nicht in den Verdacht, den Vertrauensvorschuss, den sie als Mediziner in der Regel genießen, zu missbrauchen. Gegen Transparenz haben auch Verbraucherschützer schlechte Karten.

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Der richtige Umgang mit IGeL-Fallen

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 16.04.201616:33 Uhr

Das kann man/frau so nicht stehen lassen!

Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund (MDS) der Gesetzlichen Krankenkassen arbeitet zumindest beim vital für Frauen besonders bedrohlichen Themenkomplex Ovarial-Karzinom-Risiko (Eierstockkrebs) alternativlos intransparent.

Mit irreführenden Zahlen und Daten, unlogisch unschlüssigen Argumentationen, dürftigen Literatur-Verweisen und mangelhaften empirischen Belegen wird ein Atmosphäre der Einschüchterung und Angst geschaffen. Zugleich wird bestätigt, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot nach SGB V eine ordentliche Prävention bei dieser speziellen Krankheit eher verhindert, weil die IGeL-Ultraschall-Untersuchung zur reinen Krebs-Vorsorge bei Frauen verunglimpft wird. Vgl. meinen Kommentar auf
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/igel/article/909238/kassenverband-igel-aerzte-muessen-patienten-besser-aufklaeren.html

Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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