Ambulantes Operieren

Frauenärzte ächzen unter Kostendruck in ihren Praxen

Die ambulante Versorgung von Fehlgeburten oder die Gebärmutterausschabung auf Kassenkosten? Geht nicht mehr, warnen Deutschlands Frauenärzte mit Blick auf den modernisierten AOP-Katalog.

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Unter anderem die Versorgung von Fehlgeburten sieht der Berufsverband der Frauenärzte mit der abgesenkten Vergütung im modifizierten AOP-Katalog gefährdet.

Unter anderem die Versorgung von Fehlgeburten sieht der Berufsverband der Frauenärzte mit der abgesenkten Vergütung im modifizierten AOP-Katalog gefährdet.

© David Ebener / dpa / picture alliance

München/Berlin. Der zum Jahreswechsel in Kraft getretene, modifizierte Katalog für ambulante Op (AOP-Katalog) ruft nach den HNO-Ärzten und den Gastroenterologen nun eine weitere Facharztgruppe auf den Plan. Wie der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) am Freitag mitteilte, könne ein Teil der gynäkologischen Praxen bestimmte ambulante Eingriffe nicht mehr kostendeckend durchführen.

Diese Situation gefährde den Erhalt der wohnortnahen frauenärztlich-chirurgischen Basisversorgung. „Für Mädchen und Frauen kann eine ungesicherte Versorgungslage bei häufigen Eingriffen nicht gewollt sein“, heißt es von Verbandsseite.

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Appell an Bewertungsausschuss

Der BVF appelliert an die Verantwortlichen des Bewertungsausschuss, diese Rahmenbedingungen zu überprüfen und zu ändern. Die Auf- und Abwertungen im AOP-Katalog betreffe alle operativen Fächer, abgewertet wurden kleinere Operationen.

In diesen abgewerteten Bereich (ambulante Eingriffe der Gruppe S1) fallen im Fachgebiet der Frauenheilkunde laut BVF unter anderem:

  • die Versorgung von Fehlgeburten (Abortcurettagen),
  • die Gebärmutterausschabung (fraktionierte Curettagen),
  • operative Eingriffe am Gebärmutterhals zur Entfernung von Krebsvorstufen (Konisationen),
  • die operative Versorgung von entzündetem Gewebe der Vulva (Bartholin-Abszess),
  • die operative Versorgung von Bartholin-Zysten.

Dabei handle es sich ausnahmslos um häufige Eingriffe, die Bestandteil der Basisversorgung von Mädchen und Frauen darstellten.

Plädoyer für faire betriebswirtschaftliche Praxisführung

In einer Verbandsresolution fordert der BVF die Kostenträger auf, dieses Problem – im Sinne einer gesicherten Versorgungslage der Patientinnen sowie der Möglichkeit einer fairen betriebswirtschaftlichen Praxisführung durch frauenärztliche Versorgerinnen und Versorger – baldmöglichst zu beheben.

Ärztinnen und Ärzten, die sich dem Gemeinwohl verpflichten, könne nicht zugemutet werden, Leistungen zu erbringen, die ihren Praxen mit ihrem Praxispersonal Kosten verursachten. Teil der Resolution ist eine Berechnungsgrundlage des Landesvorsitzenden des BVF Bayern, Dr. Richard Häusler, auf Grundlage von 50 ambulanten Eingriffen der Gruppe S1 im Quartal. (maw)

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