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Telematikinfrastruktur

Anbindung an die TI: Die Arbeitsmedizin einigt sich mit dem GKV-Spitzenverband

Die Anbindung an die TI ermögliche es Betriebsärzten, effektiver auf elektronische Patientenakten (ePA) und digitale Kommunikationssysteme zuzugreifen.

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München. Die drei arbeitsmedizinischen Fachverbände haben sich mit dem GKV-Spitzenverband auf die Erstattung der Kosten zur Anbindung von Betriebsärztinnen und -ärzten an die Telematikinfrastruktur (TI) geeinigt. Der Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB), die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM), sowie der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) sehen in der Einigung einen wichtigen Schritt zur Integration der Arbeitsmedizin in die Gesamtstruktur der Präventionsleistungen und Gesundheitsversorgung, wie sie in einer gemeinsamen Pressemitteilung erklären. Die Vereinbarung ist zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten und trägt zu einer effizienteren und optimierten Versorgung von Patientinnen und Patienten bei.

Die Betriebsmediziner wollten die Anbindung an die Telematikinfrastruktur refinanziert bekommen – hatten mit dieser Forderung bei Gesundheitsminister Lauterbach jedoch auf Granit gebissen. Jetzt die Einigung mit den Kassen.

Informationsaustausch und Koordination soll sich verbessern

Die Anbindung an die TI ermögliche es Betriebsärztinnen und Betriebsärzten, effektiver auf elektronische Patientenakten (ePA) und digitale Kommunikationssysteme zuzugreifen. Diese Tools würden den Informationsaustausch und die Koordination mit anderen medizinischen Fachbereichen und Gesundheitsdienstleistern verbessern. Dies steigere die Qualität und Effizienz der arbeitsmedizinischen Versorgung, heißt es in der Mitteilung.

Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur fördere die Integration der Arbeitsmedizin in das Gesundheitssystem und den interdisziplinären Austausch der Fachgebiete. Dies sei ein Beitrag zu einer ganzheitlichen medizinischen Versorgung von Beschäftigten. (eb)

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Kommentare
Dr.med. Franz H. Müsch 07.02.202516:51 Uhr

Obwohl es für das Fachgebiet "Arbeitsmedizin" angesichts von ca. 44 000 000 "Vollarbeitern" mit ca. 6 Berufskrankheitentodesfällen tagtäglich keine Kassenzulassung (KBV), also hierzulande gar keine "niedergelassenen" Arbeitsmediziner gibt, sollte das Vorgehen des GKV-Spitzenverbands einmal diesbezüglich überprüft werden.

Müsch, Arbeits- und Betriebsmediziner (ohne Kassenzulassung ! )

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