Direkt zum Inhaltsbereich

Telematikinfrastruktur

Anbindung an die TI: Die Arbeitsmedizin einigt sich mit dem GKV-Spitzenverband

Die Anbindung an die TI ermögliche es Betriebsärzten, effektiver auf elektronische Patientenakten (ePA) und digitale Kommunikationssysteme zuzugreifen.

Veröffentlicht:

München. Die drei arbeitsmedizinischen Fachverbände haben sich mit dem GKV-Spitzenverband auf die Erstattung der Kosten zur Anbindung von Betriebsärztinnen und -ärzten an die Telematikinfrastruktur (TI) geeinigt. Der Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB), die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM), sowie der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) sehen in der Einigung einen wichtigen Schritt zur Integration der Arbeitsmedizin in die Gesamtstruktur der Präventionsleistungen und Gesundheitsversorgung, wie sie in einer gemeinsamen Pressemitteilung erklären. Die Vereinbarung ist zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten und trägt zu einer effizienteren und optimierten Versorgung von Patientinnen und Patienten bei.

Die Betriebsmediziner wollten die Anbindung an die Telematikinfrastruktur refinanziert bekommen – hatten mit dieser Forderung bei Gesundheitsminister Lauterbach jedoch auf Granit gebissen. Jetzt die Einigung mit den Kassen.

Informationsaustausch und Koordination soll sich verbessern

Die Anbindung an die TI ermögliche es Betriebsärztinnen und Betriebsärzten, effektiver auf elektronische Patientenakten (ePA) und digitale Kommunikationssysteme zuzugreifen. Diese Tools würden den Informationsaustausch und die Koordination mit anderen medizinischen Fachbereichen und Gesundheitsdienstleistern verbessern. Dies steigere die Qualität und Effizienz der arbeitsmedizinischen Versorgung, heißt es in der Mitteilung.

Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur fördere die Integration der Arbeitsmedizin in das Gesundheitssystem und den interdisziplinären Austausch der Fachgebiete. Dies sei ein Beitrag zu einer ganzheitlichen medizinischen Versorgung von Beschäftigten. (eb)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Dr.med. Franz H. Müsch 07.02.202516:51 Uhr

Obwohl es für das Fachgebiet "Arbeitsmedizin" angesichts von ca. 44 000 000 "Vollarbeitern" mit ca. 6 Berufskrankheitentodesfällen tagtäglich keine Kassenzulassung (KBV), also hierzulande gar keine "niedergelassenen" Arbeitsmediziner gibt, sollte das Vorgehen des GKV-Spitzenverbands einmal diesbezüglich überprüft werden.

Müsch, Arbeits- und Betriebsmediziner (ohne Kassenzulassung ! )

Sonderberichte zum Thema
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München

Weniger Bürokratie

Wie nützt Digitalisierung?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7].  Pfizer Deutschland GmbH

© Pfizer Deutschland GmbH

Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Hautärztliche Empfehlungen

Welche Ernährung bei Akne ratsam ist

Pro & Contra

Betablocker nach Herzinfarkt – Standard oder Einzelfallentscheidung?

Tipps für das Gespräch

Krebsfrüherkennung: Das ist bei der Patientenberatung wichtig

Lesetipps
Hausarzt Florian Vorderwülbecke mit seiner Tasche

© Vincenz Vorderwülbecke

Auf Haus- und Heimbesuch

Die perfekte Hausbesuchstasche: Worauf Sie beim Packen achten können

Viel hilft viel? Die Studienlage zu Probiotika ist im besten Falle durchwachsen.

© Romario Ien / stock.adobe.com

Dissens in Bezug auf Wirksamkeit

Wem oder wogegen helfen Probiotika?

In Deutschland machen frühe Erkrankungen mit Darmkrebs (EOCRC), also vor dem 50. Lebensjahr circa 5 Prozent der Neudiagnosen aus.

© Dmytro / stock.adobe.com

Registerauswertung aus neun Bundesländern

Mehr Darmkrebs-Neudiagnosen bei Jüngeren in Deutschland