Angestellter Arzt zahlt Ausfallgeld nach Kündigung

Veröffentlicht:
Mehr als 41.000 Euro bekommt eine Praxis von ihrem ehemaligen Mitarbeiter, der fristlos kündigte.

Mehr als 41.000 Euro bekommt eine Praxis von ihrem ehemaligen Mitarbeiter, der fristlos kündigte.

© dpa

SIEGEN (reh). Wer fristlos seine Assistenzstelle kündigt macht sich unter Umständen schadenersatzpflichtig. Weil er sein zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis rechtwidrig gekündigt habe, hat das Arbeitsgericht (AG) Siegen kürzlich einen angestellten Zahnarzt zu einer Schadenersatzzahlung von über 40.000 Euro verurteilt.

Wie der Siegener Rechtsanwalt Steffen Reppel, Mitglied des VdAA (Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.) mitteilt, erklärte der Assistenzzahnarzt kurzerhand seine fristlose Kündigung, nachdem es mit der Praxisleitung zuvor keine Einigung über eine vorzeitige Vertragsbeendigung gegeben hatte.

Dabei sah der Arbeitvertrag eine Befristung vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2008 vor. Im Frühsommer 2008 habe der Assistenzzahnarzt erklärt, er wolle vorzeitig ausscheiden, um eine deutlich besser dotierte Stelle in den Niederlanden anzunehmen, berichtet Reppel. Dabei habe der Arbeitsvertrag nach der sechsmonatigen Probezeit kein Recht zur ordentlichen Kündigung vorgesehen. Ab dem 14. Monat war der Assistenzzahnarzt vertretungsberechtigt.

Die Praxis erklärte sich zwar bereit, ihm wegen des hohen Arbeitsaufkommens ein früheres Ausscheiden zu ermöglichen, sobald sie einen adäquaten Nachfolger finde. Ein Einvernehmen über das Ausscheiden des Nachwuchsarztes sei aber nicht erzielt worden, so Reppel. Der junge Zahnarzt kündigte daraufhin sein Arbeitsverhältnis fristlos zum 31. Juli und verschwand. Die Praxis machte vor Gericht Schadenersatz in Höhe von 41.578,56 Euro geltend - für die Ausfälle aus der fehlenden Arbeitsleistung und die Inseratskosten für die Suche nach einem Nachfolger. Zu Recht, entschied das AG Siegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Az.: 2 Ca 464/09

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Blutzuckervariabilität

Wie die Time Below Range das Diabetes-Management verbessert

Vor der Ferienzeit

Beratungsfall Reisemedizin: Worauf es im Patentengespräch ankommt

Lesetipps
Prophylaktische Maßnahmen sind der beste Weg, um Infektionen bei Krebspatientinnen und -patienten zu verhindern. Während und nach ihrer Chemotherapie sind sie dafür besonders anfällig. (Symbolbild)

© RFBSIP / stock.adobe.com

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Eine Frau liegt auf dem Sofa und hält sich den Bauch.

© dragana991 / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)

Schmerzerkrankung

Endometriose-Leitlinie aktualisiert: Multimodale Therapie rückt in den Fokus