COVID-19
Apotheken dürfen Corona-Antigentests durchführen
Das gesetzlich gestattete Angebot zur Durchführung von Corona-Antigentest in Apotheken wird wohl nicht sehr breit ausfallen, vermutet die ABDA. Auch aus Gründen des Arbeitsschutzes.
Veröffentlicht:Berlin. Auch Apotheken dürfen bei symptomfreien Personen Corona-Antigentests durchführen. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände erwartet jedoch, dass insgesamt „wohl nur eine begrenzte Zahl von Apotheken diese Dienstleitung kurzfristig anbieten (wird)“, so ABDA-Präsident Friedemann Schmidt.
Die Apotheken seien durch die Pandemie-Maßnahmen ohnehin bereits stark beansprucht, die Antigen-Tests würden zusätzlich umfangreiche Arbeitsschutzmaßnahmen erfordern.
Vergangene Woche hatten sich Bund und Länder auf die gemeinsame Linie verständigt, dass die Durchführung der Tests in Apotheken ohne weitere Rechtsänderung erlaubt ist. Eine Verpflichtung zur Durchführung von Point-of-care-Tests (PoC-Tests) gibt es jedoch nicht.
Kosten trägt der Verbraucher
Das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz vom November spricht Apothekern und pharmazeutischem Apothekenpersonal das Recht zu, nach einer Schulung zur Anwendung der entsprechenden Medizinprodukte PoC-Tests durchführen. Die Kosten für die Tests sind vom Verbraucher zu tragen.
Die Umsetzung des Testangebotes in Apotheken soll laut Schmidt überwiegend regional erfolgen: „Die meisten Fragen dürften auf Länderebene geklärt werden. Die apothekerlichen Bundesorganisationen werden den Prozess aber unterstützen.“ (mu)