Arbeitgeber muss antworten
KOBLENZ (dpa). Ein Vermieter ist grundsätzlich berechtigt, den Arbeitgeber eines Mieters nach einer eventuell bestehenden Lohnpfändung zu fragen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Montag bekannt gewordenen Beschluss.
Nach Überzeugung des Gerichts macht sich der Arbeitgeber sogar schadenersatzpflichtig, wenn er die Frage unrichtig beantwortet. Der Vermieter geht jedoch leer aus, wenn er den Mietvertrag dann nicht unverzüglich kündigt.
Das Gericht wies daher die Schadenersatzklage eines Vermieters gegen den Arbeitgeber eines Ex-Mieters ab: Der Vermieter hatte, nachdem ihm die Falschaussage des Chefs bereits bekannt war, das Mietverhältnis fortgesetzt.
OLG Koblenz, Az.: 5 U 28/08