Kommentar

"Arzt GmbH" nicht ohne Gesetz

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Dass Ärzte als Freiberufler immer auch Unternehmer sind, war vielen früher nicht selbstverständlich. Inzwischen kann kein Arzt daran mehr Zweifel haben. Die Konsequenzen werden gerade mit Blick auf die Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) heiß diskutiert.

Ein Psychotherapeut in Rheinland-Pfalz versuchte es nun mit der Brechstange: Wenn Unternehmer, dann auch richtig und mit allen Vorteilen, riet sein Steuerberater. Statt einer deutschen GmbH sollte es eine preiswerte britische Limited sein.

Stolze 100 britische Pfund Stammkapital brachten der Therapeut und seine Ehefrau auf. Während sich die Haftung gegenüber den Patienten noch mit einer guten Versicherung lösen ließe, ginge die KV bei einem Regress wohl leer aus.

Wie in Verhandlung vor dem Bundessozialgericht (BSG) in Kassel deutlich wurde, sind auch unzählige weitere Fragen, insbesondere die Weisungsfreiheit des behandelnden Arztes, völlig ungeklärt. Dem BSG blieb daher gar nichts anderes übrig, als das Ansinnen abzuweisen.

Ohne den Gesetzgeber geht in Sachen "Arzt GmbH" nichts. Das zeigen gerade auch die zahlreichen Sondervorschriften, die für die MVZ erforderlich waren.

Lesen Sie dazu auch: Bundessozialgericht: Einzelpraxis nicht als GmbH

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Wann kommt welches Medikament in Frage?

Neue Psoriasis-Leitlinie bringt praxisrelevante Neuerungen

Lesetipps
Ein junger Mann hält sich die Hände auf die Brust.

© underdogstudios / Fotolia

Inflammatorisches myoperikardiales Syndrom

Myokarditis und Perikarditis: Das empfiehlt die neue ESC-Leitlinie

Patienten, die besonders gesundheitlich gefährdet sind, sollten im Herbst eine Auffrischung gegen COVID-19 erhalten.

© fotoak80 / stock.adobe.com

Comirnaty® nur in Mehrdosisflaschen

Bund hat geliefert: Start frei für COVID-19-Auffrischimpfungen