Auch im nächsten Jahr bleiben den KVen und Krankenkassen in Sachen Honorargestaltung einige Spielräume auf Landesebene erhalten. Denn die Konvergenzregelung, mit der Verluste oder Zugewinne durch die RLV ausgeglichen werden, wurde für 2011 verlängert.

Das heißt, auf Landesebene kann zumindest über einzelne Honorarteile individuell verhandelt werden. Und damit können KVen und Kassen auch weiterhin autonom auf Landesebene darüber entscheiden, für welche Leistungen sie qualifikationsgebundene Zusatzvolumina (QZV) bilden wollen und wie sie diese berechnen wollen, bestätigt KBV-Sprecher Roland Stahl.

Ob die Konvergenzregelung auch ins Jahr 2012 reichen werde, ist laut Stahl noch ungewiss. Hierüber müsse man noch mit den Krankenkassen verhandeln. Noch keine Infos gibt es zu dem im GKV-Finanzierungsgesetz vorgesehenen Konzept für eine schrittweise Konvergenz der Vergütungen ärztlicher Leistungen, das bis zum 30. April 2010 dem Bundesministerium für Gesundheit vorliegen soll. (reh)

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