TIPP DES TAGES

Aufhebungsvertrag statt Kündigung

Veröffentlicht:

Statt einem Praxismitarbeiter wegen dessen Verfehlungen zu kündigen, kann diesem auch vorgeschlagen werden, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Diesen Vorschlag dürfen Praxischefs mit dem Hinweis verbinden, dass dem Angestellten andernfalls gekündigt wird. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz handelt es sich in diesem Fall nicht um eine widerrechtliche Drohung.

Unterschreibt der Praxismitarbeiter den Aufhebungsvertrag, kann er später also nicht darauf drängen, dass dieser Vertrag wegen arglistiger Täuschung wieder aufgehoben wird. Selbst dann nicht, wenn der Arbeitgeber zusätzlich angemerkt hat, dass sich der Aufhebungsvertrag im Lebenslauf des Mitarbeiters besser als eine arbeitgeberseitige Kündigung mache, so das Gericht.

Az.: 2 Sa 448/08

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Urologen-Kongress

Prostatakrebs: Welche Neuerungen es in der Leitlinie gibt

Lesetipps
Ein junger Mann hält sich die Hände auf die Brust.

© underdogstudios / Fotolia

Inflammatorisches myoperikardiales Syndrom

Myokarditis und Perikarditis: Das empfiehlt die neue ESC-Leitlinie