Aufklärung über Op-Dauer nicht immer zwingend

KOBLENZ (dpa). Ärzte müssen Patienten nicht unbedingt über die Op-Dauer aufklären.

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Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz gilt dies dann, wenn sich der Patient statt der Vollnarkose für eine örtliche Betäubung entscheidet und sich die Op so nur um 15 Minuten verlängert.

Laut OLG sei eine geringe Zeitdifferenz nicht ausschlaggebend bei der Op-Wahl.

Az.: 5 U 1190/10

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