Apotheken

AvP-Insolvenz: Dürre Worte aus dem Ministerium

Von der AvP-Insolvenz betroffene Apotheker können vorerst nicht mit weiteren Hilfen rechnen. Jedenfalls nicht von der Bundesregierung.

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Berlin. Wenige Zeilen reichten der Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium Claudia Dörr-Voß, um eine Frage aus dem Bundestag zu beantworten. „Derzeit plant die Bundesregierung keine spezifischen gesetzgeberischen oder anderweitigen Maßnahmen zur Sicherung der Solvenz der im Fall der AvP betroffenen Apotheken“, schrieb sie der Abgeordneten der Linksfraktion Sylvia Gabelmann. Die Antwort liegt der „Ärzte Zeitung“ vor.

Bei der AvP handelt es sich um ein Apotheken-Abrechnungszentrum, gegen das das Amtsgericht Düsseldorf Anfang November ein Insolvenzverfahren eröffnet hat. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist in dem Fall aktiv. Etwa 3000 Apotheken leiden unter der Pleite. Der mögliche Schaden wird auf mindestens 300 Millionen Euro geschätzt. Als Liquiditätshilfen sind den Betroffenen KfW-Kredite angeboten worden.

Anfrage der Linksfraktion

Gabelmann hatte nun gefragt, inwieweit die Bundesregierung in Härtefällen gesonderte Hilfen für die von der AvP-Insolvenz finanziell geschädigten Apotheken plane. Die Abgeordnete der Linken bezog ihre Frage unter anderem auf den Fall, was über KfW-Kredite hinaus geschehen könne, wenn Inhaber von Apotheken, zum Beispiel bei Eintritt des Ruhestandes ihr Geschäft nicht verkaufen könnten wegen der durch die Insolvenz des Finanzdienstleisters ausstehenden Bezahlung von Rechnungen. Zudem fragte Gabelmann, ob zusätzliche Hilfen für die Inhaber neugegründeter Apotheken vorgesehen seien, die Kredite bedienen müssten.

„Unterstützung sieht anders aus“

„Wirkliche Hilfsbereitschaft sowie Interesse an der Unterstützung und Stärkung der Apotheken vor Ort sieht anders aus“, kommentierte Gabelmann die dürren Worte aus dem Wirtschaftsministerium. Mit den gesetzlichen Vorgaben habe die Bundesregierung ein derart komplexes Preissystem und Abrechnungsverfahren für Arzneimittel geschaffen, dass Apotheken de facto gezwungen seien, Abrechnungszentren zu beauftragen.

„Wenn diese Abrechnungszentren nicht mit ausreichender Sicherheit vom Staat beaufsichtigt werden, darf sich die Bundesregierung hinterher nicht aus der Mitverantwortung stehlen“, betonte Gabelmann. (af)

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