BAG-Zuschläge für Bremens Ärzte werden gekappt

BREMEN (reh). Bremens Ärzte müssen - sind sie in Kooperationen tätig - seit 1. April zum Teil mit geringeren RLV-Zuschüssen auskommen.

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Denn die KV im Norden hat nun als erste KV die Zuschussregeln für Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), MVZ und Praxen mit angestellten Ärzten deutlich gekappt.

Das Vorhaben steht schon länger: Bereits im vergangenen Herbst kündigte der Honorarverteilungsausschuss der KV Bremen an, die RLV-Zuschüsse für Kooperationen begrenzen zu wollen.

Nun folgen den Worten Taten, wie eine Sonderinformation an die KV-Mitglieder zeigt. Ganz konkret werden fach- und schwerpunktübergreifende Kooperationen mit einem Standort je vertretenem Fachgebiet zwar einen Fünf-Prozent-Aufschlag aufs RLV erhalten, es gibt aber maximal 15 Prozent.

Für fach- und schwerpunktgleiche BAG mit einem Standort bleibt hingegen alles beim Alten: Sie erhalten nach wie vor einen RLV-Zuschlag von zehn Prozent.

Interessant wird es bei Kooperationen mit mehreren Standorten - egal ob fach- und schwerpunktgleich oder fachübergreifend. Wollen diese Kooperationen einen RLV-Zuschlag haben, gibt es diesen nur noch auf Antrag und nur, wenn ein Kooperationsgrad von mindestens zehn Prozent nachgewiesen wird.

Außerdem können fachgleiche standortübergreifende BAG nicht mehr als einen Aufschlag von zehn Prozent und fach- sowie standortübergreifende BAG nicht mehr als 15 Prozent erhalten.

Zur Erinnerung: Laut Beschluss des Bewertungsausschusses wären für fach- und schwerpunktübergreifende Zusammenschlüsse je nach Kooperationsgrad bis zu 40 Prozent zusätzlich möglich.

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