Transplantation

BÄK entlastet Gießener Unimediziner

Prüfärzte der Bundesärztekammer sehen richtiges Handeln der Gießener Ärzte im Fall Muhammet.

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GIESSEN. Das Universitätsklinikum Gießen-Marburg (UKGM) sieht sich in seinem Vorgehen im Fall Muhammet Eren bestätigt.

Wie das Klinikum mitteilt, haben drei Ärzte der Überwachungs- und Prüfungskommission der Bundesärztekammer (BÄK) den kleinen herzkranken Patienten untersucht und sind zu dem Schluss gelangt, dass wegen schwerwiegender Erkrankungen anderer Organe eine Kontraindikation zur Transplantation vorliege. Dem Wunsch der Eltern nach einer Zweitmeinung sei somit in vielfacher Weise bis hin zur höchsten ärztlichen Instanz in Deutschland entsprochen worden.

Angehörige des Jungen hatten das UKGM in sozialen Medien beschuldigt, dem Kind zu Unrecht die lebensrettende Organverpflanzung zu verweigern.

Nach Auffassung des Klinikums und externer Gutachter sind die Erfolgsaussichten wegen eines gravierenden Hirnschadens, den der Junge kurz vor seiner Verlegung aus der Türkei nach Deutschland erlitt, und wegen des Verdachts auf Mitochondriopathie nicht ausreichend.

Laut der BÄK-Kommission sind "die Entscheidungen des Klinikums tatsachenbegründet und nachvollziehbar". Das Kind wird derzeit mit einem Kunstherzen am Leben erhalten.

Das UKGM empfehle den Eltern nun erneut, Muhammet nach Istanbul zurückzuverlegen. Seine Verlegungsfähigkeit sei geprüft worden, auch sei ein Klinikum in Istanbul gefunden, das die Kunstherztherapie fortsetzen könne. Die Übernahme sei dem UKGM zudem durch türkische Behörden zugesichert worden.

Ein Spezialflugzeug mit Ärzteteam stehe für den Transport bereit. Während des Transports könnten die Kunstherzbehandlung und die intensivmedizinische Versorgung fortgeführt werden. Eine Verlegung sei selbstverständlich von der Tagesverfassung des Patienten abhängig, die vor Reiseantritt nochmals zu prüfen sei. (pei)

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