BGH erleichtert Mieterhöhungen

Veröffentlicht:

KARLSRUHE (dpa). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Vermietern die Begründung von Mieterhöhungen erleichtert. Ein einfacher Mietspiegel reiche grundsätzlich aus, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln, entschied der BGH am Mittwoch in Karlsruhe. Auf Basis der Vergleichsmiete können Vermieter gegebenenfalls eine Mieterhöhung verlangen. Nicht unbedingt erforderlich ist nach der Entscheidung hingegen ein nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellter qualifizierter Mietspiegel. Im konkreten Fall hatte sich ein Mann aus Baden-Württemberg gegen eine Mieterhöhung von 76,69 Euro pro Monat gewehrt.

Az.: VIII ZR 99/09

Mehr zum Thema

Landesarbeitsgericht Rostock

Urteil: Kündigung nach häufigen Kurzerkrankungen

Abrechnungsbetrug

AOK Hessen: Meiste Betrugsversuche bei Pflege

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Altersbedingter Hörverlust: Ursache ist eine Degeneration der Cochlea. Verstärkt wird der Prozess vermutlich durch Entzündungen und mikrovaskuläre Veränderungen.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Niedrigdosierte Gabe

ASS hilft nicht gegen Hörverlust im Alter