Direkt zum Inhaltsbereich

BGH fordert breite Aufklärung bei neuen Behandlungsmethoden

KARLSRUHE (mwo). Bei neuen Behandlungsmethoden sollten Ärzte umfassend über mögliche Risiken aufklären. Wahrscheinliche Risiken sind auch dann einzubeziehen, wenn sie in der Literatur noch nicht beschrieben worden sind, heißt es in einem Leitsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH).

Veröffentlicht:

Im Streitfall hatte ein Orthopäde in Hamburg einen Verschleiß und eine Wurzelbedrängung im Bereich der Halswirbelsäule diagnostiziert und mit der damals noch neuen periradikulären Therapie (PRT) behandelt. Er klärte darüber auf, dass es bislang bei wenigen Patienten zu Lähmungen gekommen sei, die sich aber stets wieder zurückgebildet hätten.

Bei der Operation kam es jedoch zu Komplikationen, die zu einer irreversiblen Tetraplegie führten. Der Patient machte danach Schadenersatz wegen unzureichender Aufklärung geltend. Ein Sachverständiger erklärte, im Zusammenhang mit der PRT sei damals noch nicht über Tetraplegie berichtet worden, sie gehöre aber zu den Risiken bei allen wirbelsäulennahen Injektionen.

Daraus folgerte das Oberlandesgericht Hamburg, die Tetraplegie sei ein rein theoretisches Risiko gewesen, über das der Arzt nicht habe aufklären müssen. Der BGH hob dieses Urteil in dem nun schriftlich veröffentlichen Urteil auf: Eine Aufklärungspflicht bestehe auch über noch nicht beschriebene Risiken, wenn sie schon aus rein anatomischen Gründen greifbar seien. Das OLG soll den Streit nun nochmals prüfen.

Az.: VI ZR 198/09

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Das Risiko trägt der Arzt

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundessozialgericht

Urteil: Krankenkasse muss keine Skiprothese bezahlen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Auf Haus- und Heimbesuch

Die perfekte Hausbesuchstasche: Worauf Sie beim Packen achten können

Dissens in Bezug auf Wirksamkeit

Wem oder wogegen helfen Probiotika?

Lesetipps
Wer KI als Unterstützung für Diagnosen nutzt, sollte die Ergebnisse immer prüfen, denn: Auch KI macht Fehler.

© elenabsl / Stock.adobe.com

Tipps von hausärztlichen Anwendern

Wenn Kollege KI in der Arztpraxis „assistiert“

Eine Hand hält ein

© Sergey Nivens / stock.adobe.com

Jetzt abonnieren

Unsere Newsletter in der Übersicht

Ein Mann liegt regungslos auf dem Boden.

© Short World / Generated with AI / stock.adobe.com

DGIM 2026

Bewusstseinsstörungen: Der internistische Blick