Urteil

BGH stärkt Umgangsrecht leiblicher Väter

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KARLSRUHE. Die Mutter und ihr Ehemann können den Umgang des leiblichen Vaters mit seinem Kind künftig schwerer verhindern. Entscheidend ist dabei allein das Kindeswohl, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Familiengerichte dürften nicht ungeprüft davon ausgehen, Probleme der rechtlichen Eltern würden auf das Kindeswohl durchschlagen.

Im konkreten Fall hatte die Mutter Zwillinge von einem Asylbewerber aus Nigeria. Sie und ihr Ehemann lehnten den von ihm gewünschten Umgang ab. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, ohne Prüfung des Kindeswohls verletzte dies die Rechte des leiblichen Vaters.

2013 wurde das deutsche Recht entsprechend geändert. In seiner ersten Entscheidung schränkte der BGH das Elternrecht ein. Wenn ein Umgang mit dem Vater in Betracht kommt, sind nach "entsprechender Reife" Kinder über ihre Abstammung zu informieren.

Ängste und eine mögliche Überforderung der rechtlichen Eltern können es danach nur in Einzelfällen rechtfertigen, dem leiblichen Vater sein Umgangsrecht zu verweigern. (mwo)

Bundesgerichtshof Az.: XII ZB 280/15

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