BSG: Festbeträge für Stomaartikel sind rechtmäßig
KÖLN (iss). Die Festbeträge für Stomaartikel in Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 1997 sind rechtmäßig. Das Bundessozialgericht (BSG) hat eine Klage von Innungen der Orthopädietechniker gegen die Festbeträge als unzulässig zurückgewiesen (wir berichteten).