Urteils des Bundessozialgerichts

BSG: Mehr als einen vollen Versorgungsauftrag bekommt auch Papa nicht

Auch eine Anstellung kann die Teilnahme eines Arztes an der vertragsärztlichen Versorgung nicht auf mehr als einen Versorgungsauftrag erweitern. So urteilte das BSG – und verwies auf seine ständige Rechtssprechung.

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